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Bebauungsplanverfahren "Östlich der K 1063, Teil 1"

Autor: Herr Schleeh
Artikel vom 06.04.2019

Satzungsbeschluss am 27.06.2019

Der Entwurf des Bebauungsplans lag mit seinen Bestandteilen vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist konnten von der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange Stellungsnahmen abgegeben werden.

Von Behörden und Nachbargemeinden sowie vom Landesnaturschutzverband gingen insgesamt 9 Anregungen ein. Von der Öffentlichkeit (Privatpersonen) gingen insgesamt 2 Anregungen ein. Die Anregungen/Schreiben wurden vom Planer Herr Kapfer zusammengestellt. Die jeweiligen Schreiben sind vollinhaltlich in die Zusammenstellung übernommen. Außerdem sind in dieser Anlage von Herrn Kapfer in Absprache mit den Fachplanern und der Verwaltung Stellungnahmen zu den eingegangenen Schreiben formuliert und Abwägungsvorschläge dargelegt. Diese zusammenstellung kann unten abgerufen werden.

Aufgrund dieser Vorschläge müssen sowohl der Bebauungsplan als auch der Textteil und die Begründung geringfügig geändert werden. Diese Änderungen greifen jedoch nicht in die Grundzüge der Planung ein, so dass eine erneute Auslegung mit den geänderten Unterlagen nicht notwendig ist.

Der Gemeinderat folgte den Vorschlägen und beschloss den B-Plan als Satzung. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Nachrichtenblatt vom 17.07.2019. Ab dann ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

In diesem Zusammenhang wurde dem Gemeinderat auch erläutert, dass teilweise die östlich gelegenen Grundstücke, die als Gartengrundstücke genutzt werden, nur über das Baugrundstück angefahren werden können. Diese Zufahrten sind rechtlich nicht gesichert. Die Verwaltung schlägt jedoch zusammen mit dem Planer vor, die Zufahrt außerhalb des Bebauungsplans zu regeln. Die Gemeinde soll hier in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine Regelung treffen. Hiermit war der Gemeinderat einverstanden.

Zusammenstellung Kapfer (PDF-Datei)

Bebauungsplan (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Bebauungsplanverfahren „Östlich der K 1063“, (Aufstellungsbeschluss)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 28.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Östlich der K 1063“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Bereich grenzt an die Talstraße und die K 1063 umfasst auch das Grundstück Talstraße 7. Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat dieses Verfahren beschlossen.

 

Folgende Flurstücke sind hiervon umfasst:

- Flst.Nr. 160

- Flst.Nr. 190 Feldwegflurstück, Teilfläche für Anschluss Planbereich u. Feldweg

- Flst. der K 1063 Teilfläche der Kreisstraße, für Anschluss Planbereich

- Flst.Nr. 164

- Flst.Nr. 165

Gemarkung Aidlingen.

 

Ziel der Planung ist es im Bereich der Flurstücke 160, 164 und 165 eine Wohnbebauung  zu ermöglichen.

 

Bebauungsplanverfahren „Östlich der K 1063, Teil 1“, (Auslegungsbeschluss)

 

In der Sitzung am 28.03.2019 billigte der Gemeinderat den Entwurf des Planungsbüros Lutz Partner aus Stuttgart, für den nördlichen Teil 1 des Gebiets, vom 15.03.2019, samt Textteil, örtlichen Bauvorschriften vom 15.03.2019 und Begründung vom 15.03.2019 und beschloss den Entwurf öffentlich auszulegen.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung (14.03.2019) wurde vom Büro für Landschaftsplanung, Limmeroth, Herrenberg, gefertigt und ist eine Anlage zur Begründung.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

- Planteil Entwurf 15.03.2019 (PDF-Datei)
- Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Entwurf 15.03.2019 (PDF-Datei)
- Begründung zum Entwurf 15.03.2019 (PDF-Datei)
- Anlage zur Begründung: artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)

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