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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Berichte und Ergebnisse der Agenda 21

Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet "Würm"

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 19.01.2016

Hochwassergefahrenkarten für das TBG 442 „Würm“

Die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Würm“ sind fertiggestellt. Betroffen sind die Gemeinden und Städte:

  1. Aidlingen
  2. Altdorf
  3. Böblingen
  4. Ehningen
  5. Gärtringen
  6. Grafenau
  7. Hildrizhausen
  8. Leonberg
  9. Magstadt

10. Nufringen
11. Renningen
12. Sindelfingen
13. Weil der Stadt

Hochwassergefahrenkarten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den vorliegenden Karten sind die Flächenausbreitungen des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dargestellt. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg sind Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (sog. HQ100, 100-jährliches Hochwasserereignis) zu erwarten ist, festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Bebaubarkeit und die Nutzung dieser Flächen sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt.

Die Hochwassergefahrenkarten können ab sofort beim Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaft, Parkstraße 16 in 71034 Böblingen und bei den folgenden Gemeinden und Städten für das jeweilige Gemeindegebiet während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:

- Gemeinde Aidlingen, Rathaus (Zimmer 26), Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen
- Gemeinde Altdorf, Rathaus (Haupt-, Bau- und Ordnungsamt), Kirchplatz 5, 71155 Altdorf
- Stadt Böblingen, Tiefbau- und Grünflächenamt (Abteilung Umwelt und Grünflächen), Marktplatz 16, 71032 Böblingen
- Gemeinde Ehningen, Rathaus (Bauamt), Königstraße 29, 71139 Ehningen
- Gemeinde Gärtringen, Rathaus (Bauamt), Rohrweg 2, 71116 Gärtringen
- Gemeinde Grafenau, Rathaus (Bauamt im OG), Hofstetten 12, 71120 Grafenau
- Gemeinde Hildrizhausen, Rathaus, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen
- Stadt Leonberg, Technisches Rathaus (Tiefbauamt / Stadtentwässerung, Zimmer Nr. 17), Bahnhofstraße 7, 71229 Leonberg
- Gemeinde Magstadt, Rathaus (Bauamt), Alte Stuttgarter Straße 1, 71106 Magstadt
- Gemeinde Nufringen, Rathaus (Foyer 1. Obergeschoss), Hauptstraße 28, 71154 Nufringen
- Stadt Renningen, Rathaus (Stadtbauamt, 2. OG), Hauptstraße 1, 71272 Renningen
- Stadt Sindelfingen, Rathaus („Baupunkt“, Zimmer 6.29), Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
- Stadt Weil der Stadt, Rathaus Merklingen (Stadtbauamt), Kirchplatz 2, 71263 Weil der Stadt

Der Öffentlichkeit sind die Hochwassergefahrenkarten über die „Interaktive HWGK“ unter www.hochwasserbw.de bis zu einem Maßstab von 1:5.000 zugänglich.

Hinweis:

Die bisher bestehende Rechtsverordnung über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten entlang des Gewässers Würm mit Seitenzuflüssen im Landkreis Böblingen wird parallel zu dieser Bekanntmachung aufgehoben.


Böblingen, den 08. Januar 2016

Landratsamt Böblingen
Untere Wasserbehörde
Steffen Kroneisen

„Kompaktinformationen“ des Landes unter http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115757/

http://www.aidlingen.de//buerger/agenda-21/berichte-ergebnisse