Dienstleistungen: Gemeinde Aidlingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen

Ingenieure und Ingenieurinnen der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen müssen in die Liste der Entwurfsverfasser eingetragen sein, damit sie als Entwurfsverfasser für Bauvorlagen zur Errichtung von Gebäuden, die eine Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren erfordern, beauftragt werden können.

Die Liste der Entwurfsverfasser wird von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführt.

Hinweis: Sollten Sie bereits in einer solchen Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen sein, gilt diese Eintragung auch in Baden-Württemberg.

Niedergelassene Bauvorlageberechtigte aus anderen EU-/EWR-Staaten

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

  • eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie
  • dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anzeigen, bevor Sie erstmalig als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte tätig werden. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Baden-Württemberg nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlichen Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen, die Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland angezeigt haben, ist eine Anzeige in Baden-Württemberg nicht nötig. Das gilt auch für die Ausstellung der Bescheinigung.

Voraussetzungen

Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie

  • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen und
  • nach dem Studienabschluss mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sein.

Verfahrensablauf

Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser

Sie müssen die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser beantragen. Das dazu notwendige Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine Eingangsbestätigung.

Die Ingenieurkammer prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet ihn an den "Eintragungsausschuss Entwurfsverfasserliste" zur Begutachtung weiter. Über die Eintragung entscheidet dann der Kammervorstand.

Nimmt die zuständige Stelle Sie in die Entwurfsverfasserliste auf, erhalten Sie eine Urkunde.

Anzeige der Tätigkeit, wenn Sie in einem anderen EU-/EWR-Staat niedergelassen sind

Die Anzeige können Sie formlos bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg einreichen. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

Antrag auf eine Bescheinigung über die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen

Unterscheiden sich die Anforderungen in Ihrem Herkunftsland von denen in Baden-Württemberg? Dann müssen Sie die Bescheinigung darüber, dass Sie die Anforderungen für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erfüllen, bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen. Nach der Ausstellung der Bescheinigung trägt die zuständige Stelle Sie in ein Verzeichnis ein.

Unterlagen

Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung
  • gegebenenfalls Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer

Hinweise, wie Sie die einzelnen Nachweise erbringen müssen, finden Sie im Antragsformular.

Anzeigeverfahren und Verzeichniseintrag

  • Bescheinigung, dass Sie als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte
    • rechtmäßig im Herkunftsstaat niedergelassen sind und
    • Ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung auch nicht vorübergehend untersagt ist
  • Nachweis, dass Sie für die Tätigkeit mindestens die Anforderungen erfüllen mussten, die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser erforderlich sind

Bescheinigungsverfahren und Verzeichniseintrag

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Nachweise über die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung (z. B. Bescheinigung früherer Arbeitgeber)

Kosten

Gebühr für die Eintragung: EUR 300,00

Als Nichtkammermitglieder müssen Sie neben der Eintragungsgebühr zusätzlich eine jährlich zu entrichtende Listenführungsgebühr von 200 Euro bezahlen. Die Gebühr ermäßigt sich bei Mitgliedern anderer Ingenieurkammern auf EUR 66,66.

Bearbeitungsdauer

drei Monate

Zuständigkeit

die Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.

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