Dienstleistungen: Gemeinde Aidlingen

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Kraftfahrzeugsteuer zahlen

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen zugelassen. Sie müssen für jedes Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist, Steuern zahlen.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerbeträge ausstehen.

Verfahrensablauf

Zulassung und Lastschrifteinzug

Soll ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie in der zuständigen Stelle das ausgefüllte und unterschriebene Formular "SEPA-Lastschriftmandat" abgeben.

Lassen Sie die An- oder Ummeldung durch eine Vertretung (beispielsweise durch das Autohaus) vornehmen, benötigt diese für die Zulassung eine Vollmacht von Ihnen.

Steuerbescheid und Zahlung der Steuer

Nach der Zulassung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Dieser enthält die Steuernummer, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer und alle nötigen Zahlungshinweise.

Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlen.

Fahrzeugabmeldung und Steuererstattung

Endet die Steuerpflicht, etwa weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum zwischen Beginn und Abmeldung festgesetzt. Die zu viel vorausgezahlte Steuer wird Ihnen dann erstattet.

Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für die veräußernde Person zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an die erwerbende Person. Zu einer solchen Anzeige gehört neben der Mitteilung der Anschrift der erwerbenden Person auch die Bestätigung über den Empfang der Fahrzeugpapiere (siehe dazu auch Hinweise im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die erwerbende Person kann durch die Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf ihren Namen für die veräußernde Person befreiend tätig werden. Kommt die erwerbende Person dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich die bisherige Fahrzeughalterin oder der bisherige Fahrzeughalter nicht darauf berufen, dass die erwerbende Person nach den getroffenen Vereinbarungen zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet ist.

Die veräußernde Person trägt das volle Risiko der Nichtbeendigung der Steuerpflicht, wenn sie es unterlässt, die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle selbst zu übermitteln.

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Erteilen Sie hierzu ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Fristen

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.

Unterlagen

Kosten

  • Verfahrenskosten: keine
  • gegebenenfalls: Kosten für die Zulassung und An- und Ummeldung des Fahrzeuges

Sonstiges

  • Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
  • Eine Jahressteuer von mehr als 500,00 Euro kann nach vorheriger Mitteilung beim zuständigen Hauptzollamt in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.

Zuständigkeit

das Hauptzollamt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.12.2023Bundesfinanzministerium

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