Aktuelles: Gemeinde Aidlingen

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Baugebiet "Mönchhalde", öffentliche Auslegung und Entscheidung über die Anregungen und Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 06.07.2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 22.06.2017 den Bebauungsplanentwurf des Büros Lutz und Partner aus Stuttgart gebilligt und beschlossen diesen öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es Wohnbaufläche zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen (Textteil, örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht) vom 20.07.2017 bis einschließlich 25.08.2017 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Grundwasser, Pflanzen, Tiere, Klima, Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter und zum Artenschutz vorliegen. Außerdem liegt eine solar und energetische Analyse des Baugebiets vor.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weitere Unterlagen aus dem bisherigen Verfahren sind bei den anderen Veröffentlichungen zum Baugebiet Mönchhalde auf dieser Seite abrufbar.

Entscheidung über Anregungen und Stellungnahmen
Der Gemeinderat hat am 24.07.2014 über die Anregungen, die bei der frühzeitigen Beteiligung eingingen, beraten und entschieden. Gleichzeitig wurde der Planer, Herr Kapfer, beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften zu fertigen. Der Entwurf sollte dann vom Gemeinderat noch im Jahr 2014 gebilligt werden und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen werden. Parallel hierzu wurden die Umlegungsverhandlungen geführt und konnten leider nicht mit allen Beteiligten positiv abgeschlossen werden, so dass nach langen Verhandlungen das Gebiet verkleinert werden musste. Der Gemeinderat hat am 22.06.2017 beschlossen, den Entwurf des verkleinerten Gebietes öffentlich auszulegen und die Behörden und Nachbargemeinden zu benachrichtigen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom 20.07.2017 – 25.08.2017 statt.

  • Von Behörden und Nachbargemeinden gingen insgesamt 10 Anregungen ein.
  • Von der Öffentlichkeit (Privatpersonen) gingen insgesamt 6 Anregungen ein.

Die Anregungen/Schreiben hatte Herr Kapfer zusammengestellt. Die jeweiligen Schreiben sind vollinhaltlich in die Zusammenstellung übernommen worden. Außerdem sind in dieser Zusammenstellung von Herrn Kapfer, den Fachplanern und der Verwaltung Stellungnahmen zu den eingegangenen Schreiben formuliert und Abwägungsvorschläge dargelegt worden. Diese Zusammenstellung ist als Download bereitgestellt. Die planexternen Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht vorgeschlagen. Der Nachweis der Flächenverfügbarkeit bzw. der Möglichkeit, diese Maßnahmen auch umsetzen zu können, ist für einen Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan notwendig. Entsprechende Verträge zur Umsetzung der planexternen Ausgleichsmaßnahmen sind zwischen der Gemeinde, dem Landratsamt und den Grundstückseigentümern abzuschließen. Da diese Verträge noch nicht geschlossen sind, konnte der Bebauungsplan noch nicht als Satzung beschlossen werden.

Herr Kapfer und die anderen Fachplaner trugen die Anregungen und die Stellungnahmen hierzu vor. Nach einer sehr ausführlichen Darstellung nahm der Gemeinderat von den Anregungen und Stellungnahmen Kenntnis. Die Stellungnahmen und Vorschläge der Planer und der Verwaltung wurden befürwortet. Die von der Eigentümerin des Flst.-Nr. 3874 beantragte Ausdehnung des Bebauungsplangeltungsbereichs nach Nordosten erfolgt nicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, schnellstmöglich die entsprechenden Verträge zu den planexternen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen, damit der Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden kann.

Zur Stellungnahme des VRS gilt die Aussage zur Stellungnahme des LRA BB, Baurecht, zu den Vorgaben des Regionalplans.

Am 22.02.2018 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen, nachdem die Voraussetzungen nun vorgelegen haben. Der Bebauungsplan ist seit dem 28.02.2018 rechtskräftig.

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