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Bebauungsplanverfahren "Östlich der K 1063, Teil 2"

Autor: Herr Schleeh
Artikel vom 13.10.2020

Der Gemeinderat hat am 14.01.2021 den Bebauungsplan "Östlich der K 1063, Teil 2" als Satzung beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 28.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Östlich der K 1063“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Am 18.05.2020 stimmte der Gemeinderat dem städtebaulichen Entwurf zu. Aus diesem entwickelte der Städteplaner Herr Kapfer den Rechtsplan mit Textteil und Begründung. Diese wurden in der Sitzung vom 24.09.2020 vom Gemeinderat gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen.

Dies geschah in der Zeit vom 29.10.2020 bis 30.11.2020. Während dieser Zeit gingen von 10 Behörden Stellungnahmen ein. Von der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein.

Herr Kapfer hat diese Anregungen zusammengestellt und Vorschläge gemacht, wie damit umgegangen werden soll. Diese Zusammenstellung kann heruntergeladen werden.

Der exakte Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich der K 1063 Teil 2“ ist der Planzeichnung zu entnehmen. Diese hat sich zum Entwurf nicht geändert.

Der Textteil wurde um 3 Hinweise ergänzt und datiert nun vom 16.12.2020. Die Begründung hat sich nicht geändert.

Da der Textteil nur um 3 Hinweise ergänzt wurde, ist der B-Plan nicht erneut auszulegen, da nicht in die Grundzüge der Planung eingegriffen wurde.

Aus diesem Grund konnte der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

Mit der Bekanntmachung am 27.01.2021 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Bebauungsplan (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

Zusammenfassung und Abwägung (PDF-Datei)

Der Gemeinderat hat am 24.09.2020 dem Planentwurf zugestimmt und die Auslegung beschlossen

Bebauungsplanverfahren „Östlich der K 1063“, (Aufstellungsbeschluss) 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 28.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Östlich der K 1063“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Bereich grenzt an die Talstraße und die K 1063 umfasst auch das Grundstück Talstraße 7. Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat dieses Verfahren beschlossen.

Folgende Flurstücke sind hiervon umfasst:

- Flst.Nr. 160

- Flst.Nr. 190 Feldwegflurstück, Teilfläche für Anschluss Planbereich u. Feldweg

- Flst. der K 1063 Teilfläche der Kreisstraße, für Anschluss Planbereich

- Flst.Nr. 164

- Flst.Nr. 165

Gemarkung Aidlingen.

Ziel der Planung ist es im Bereich der Flurstücke 160, 164 und 165 eine Wohnbebauung  zu ermöglichen.

Bebauungsplanverfahren „Östlich der K 1063, Teil 2“, (Auslegungsbeschluss)

In der Sitzung am 24.09.2020 billigte der Gemeinderat den Entwurf des Planungsbüros Lutz Partner aus Stuttgart, für den südlichen Teil 2 des Gebiets, vom 10.09.2020, samt Textteil, örtlichen Bauvorschriften vom 10.09.2020 und Begründung vom 10.09.2020 und beschloss den Entwurf öffentlich auszulegen.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung (14.03.2019) wurde vom Büro für Landschaftsplanung, Limmeroth, Herrenberg, gefertigt und ist eine Anlage zur Begründung.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 29.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Entwurf des B-Plans vom 10.09.2020 (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 10.09.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 10.09.2020 (PDF-Datei)

artenschutzrechtliche Prüfung vom 14.03.2019 (PDF-Datei)

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