Aktuelles: Gemeinde Aidlingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Aidlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Natur ist
unser Reichtum
Natur ist
unser Reichtum
Natur ist
unser Reichtum

Hauptbereich

Bebauungsplanverfahren "Mönchhalde, 1. Änderung"

Autor: Herr Schleeh
Artikel vom 10.06.2020

Gemeinderat beschließt die Änderung als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) für den Bebauungsplan „Mönchhalde“ zu ändern. 

Die Unterlagen wurden vom 17.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben sich 7 Träger öffentlicher Belange geäußert und keiner davon hat Anregungen vorgebracht. Von Privatpersonen ging ebenfalls eine Anregung ein, die den Gemeinderäten vorlag.

Der Planer, Herr Kapfer, hat die Stellungnahmen und Anregungen zusammengefasst und eine planerische Abwägung vorgenommen. 

 

Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Kenntnis, stimmte  den Vorschlägen des Planers zu, und beschloss die Änderung als Satzung.

Zusammenfassung und Abwägung (PDF-Datei)

Textteil (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) für den Bebauungsplan „Mönchhalde“ zu ändern. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das vereinfachte Verfahren anzuwenden.

 

Ziel der Planung ist es eine bessere Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen, sofern der geplante Kubus die festgesetzte Konturlinie nicht überschreitet. Deshalb darf die festgesetzte Traufhöhe unter diesen Bedingungen um bis zu 60 cm überschritten werden.

 

In der Sitzung am 18.05.2020 stimmte der Gemeinderat dieser Änderung des Textteils zu und beschloss den Textteil und die Begründung vom 18.05.2020 öffentlich auszulegen.

 

Diese Unterlagen werden vom 17.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Wegen der Corona-Pandemie ist die Einsicht in die Unterlagen zur Zeit im Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Unterlagen werden auch auf der Homepage der Gemeinde Aidlingen zur Verfügung gestellt.

  

Aidlingen, 03.06.2020

Bürgermeisteramt Aidlingen

gez. Fauth, Bürgermeister

 

Textteil vom 18.05.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 18.05.2020 (PDF-Datei)

Infobereich