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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Bebauungsplanverfahren "Mönchhalde, 1. Änderung"

Autor: Herr Schleeh
Artikel vom 10.06.2020

Gemeinderat beschließt die Änderung als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) für den Bebauungsplan „Mönchhalde“ zu ändern. 

Die Unterlagen wurden vom 17.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben sich 7 Träger öffentlicher Belange geäußert und keiner davon hat Anregungen vorgebracht. Von Privatpersonen ging ebenfalls eine Anregung ein, die den Gemeinderäten vorlag.

Der Planer, Herr Kapfer, hat die Stellungnahmen und Anregungen zusammengefasst und eine planerische Abwägung vorgenommen. 

 

Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Kenntnis, stimmte  den Vorschlägen des Planers zu, und beschloss die Änderung als Satzung.

Zusammenfassung und Abwägung (PDF-Datei)

Textteil (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ziffer 2.2 (Höhe baulicher Anlagen) für den Bebauungsplan „Mönchhalde“ zu ändern. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das vereinfachte Verfahren anzuwenden.

 

Ziel der Planung ist es eine bessere Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen, sofern der geplante Kubus die festgesetzte Konturlinie nicht überschreitet. Deshalb darf die festgesetzte Traufhöhe unter diesen Bedingungen um bis zu 60 cm überschritten werden.

 

In der Sitzung am 18.05.2020 stimmte der Gemeinderat dieser Änderung des Textteils zu und beschloss den Textteil und die Begründung vom 18.05.2020 öffentlich auszulegen.

 

Diese Unterlagen werden vom 17.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Wegen der Corona-Pandemie ist die Einsicht in die Unterlagen zur Zeit im Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Unterlagen werden auch auf der Homepage der Gemeinde Aidlingen zur Verfügung gestellt.

  

Aidlingen, 03.06.2020

Bürgermeisteramt Aidlingen

gez. Fauth, Bürgermeister

 

Textteil vom 18.05.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 18.05.2020 (PDF-Datei)

http://www.aidlingen.de//rathaus/aktuelles