Archiv: Gemeinde Aidlingen

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Vorstellung der Flussgebietsuntersuchung

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 07.07.2011

Zum ersten Mal tagten die Gemeinderäte von Gechingen und Aidlingen gemeinsam. Die Sitzung fand in der Gemeindehalle in Gechingen statt. Anlass war das Hochwasserereignis vom 15..05.2009. Nach diesem Ereignis haben die beiden Gemeinden gemeinsam eine Flussgebietsuntersuchung für den Einzugsbereich der Aid an das Ingenieurbüro Wald + Corbe vergeben, mit dem Ziel eine Hochwasserschutzkonzeption zu entwickeln. Das Ergebnis der Untersuchung wurden den Gemeinderäten und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Vorstellung der Untersuchung durch die Vertreter des Ingenieurbüros Frau Hahne, Herr Wald und Herr Dr. Göppert lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Beim Hochwasserereignis vom 15. Mai 2009 traten im 47 km2 großen Einzugsgebiet der Aid in mehreren Ortslagen Überflutungen auf, die teilweise katastrophale Schäden verursachten. Besonders stark betroffen waren dabei die Gemeinde Gechingen und der Aidlinger Ortsteil Deufringen. In Aidlingen konnten die Wassermassen gerade noch ohne größere Schäden anzurichten abgeführt werden. Eine Einordnung dieses Hochwasserereignisses hinsichtlich seiner Auftretenswahrscheinlichkeit, eine allgemeine Einschätzung der Hochwasser­gefährdung bei den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen und die Aus­arbeitung eines sinnvollen Hochwasserschutzkonzeptes zur Verhinderung von Hoch­wasserschäden bei solchen Starkregenereignissen kann nur auf der Basis einer umfassenden Flussgebietsuntersuchung (FGU) erfolgen. Für das Einzugsgebiet der Aid fand eine entsprechende Flussgebietsuntersuchung statt, in der neben den beiden Gemeinden Gechingen und Aidlingen auch die beiden zuständigen Landratsämter Calw und Böblingen eingebunden waren.

Im Rahmen der Untersuchung fand zunächst eine Nachrechnung und Analyse des Niederschlags- und Hochwasserereignisses vom 15. Mai 2009 statt. Die Auswertungen zeigen, dass es sich bei dem Ereignis in Gechingen und Deufringen um ein weit über 100-jährliches Hochwasserereignis gehandelt hat. Da das Regenzentrum im Bereich von Gechingen lag (in Dachtel und Aidlingen fiel kaum Regen) nahmen die Überflutungen in Richtung Mündung immer mehr ab. So konnte das Hochwasserereignis in Aidlingen als ein nur noch etwa 20-jährliches Hochwasser eingestuft werden. Auch für das Aischbacheinzugsgebiet (Ortsbereich Dachtel), in dem nur geringe Regenmengen fielen, sind keine Schäden bekannt.

Aus der Tatsache, dass das Hochwasser vom 15. Mai 2009 in der Irm als ein sehr seltenes Ereignis eingestuft werden kann, darf nicht geschlossen werden, dass in Gechingen und Deufringen in „absehbarer Zeit“ keine solch großen Überflutungen mehr auftreten. Dies zeigt in Gechingen eine Hochwassermarke aus dem Jahre 1873, die vergleichbare Wasserstände wie das Hochwasser von 2009 aufweist. Aber auch in Aidlingen gibt es an der Brettenmühle eine HW-Marke aus dem Jahre 1932 die belegt, dass im Ortsbereich weitaus größere Wassertiefen und damit auch größere Überflutungen als 2009 auftreten können. Zusammenfassend zeigen die in der Vergangenheit aufgetretenen Hochwasser, dass im Untersuchungsgebiet eine grundsätzliche Gefährdung der Ortslagen vor Hochwasser besteht.

Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Hochwasserschutzkonzepte werden i.d.R. auf ein bestimmtes Bemessungshochwasser (z.B. 100-jährliches Hochwasser) ausgelegt. Ergänzend zur Nachrechnung des Hochwassers vom 15. Mai 2009 fanden daher Nachrechnungen für statistische Hochwasser unterschiedlicher Jährlichkeiten (2-, 5-, 10-, 20-, 50-, 100-jährliche Hochwasser) statt. Die Nachrechnungen statistischer Ereignisse zeigen, dass in allen 4 Ortslagen des Untersuchungsraumes (Gechingen, Deufringen, Dachtel, Aidlingen) bereits bei unter 10-jährlichen Hochwassern erste Überflutungen und damit Schäden auftreten können. Dies gilt auch für die beim Starkregenereignis vom 15. Mai 2009 nicht betroffene Ortslage Dachtel. Die Bestandsanalyse zeigt damit, dass in allen 4 Ortslagen der vom Land für innerortsbereiche empfohlene HW-Schutzgrad von 50- bis 100 Jahren bei weitem nicht erreicht wird. Aufgrund des geringen Schutzgrads bei gleichzeitig hohem Schadenspotenzial (große Anzahl gefährdeter Gebäude) ist damit in allen 4 Ortslagen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes anzustreben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass zukünftig durch die Folgen der Klimaänderung mit einer weiteren Häufung an sommerlichen Gewitter­ereignissen zu rechnen ist, so dass die Gefährdung weiter zunimmt.

Die entwickelte Hochwasserschutzkonzeption sieht als zentrale Maßnahmen vor, den Schutz durch den Bau von 3 Hochwasserrückhaltebecken zu verbessern. Diese reduzieren den Hochwasserabfluss in den unterhalb liegenden Gewässerabschnitten (Ortslagen). Ausgewählte Kenngrößen der 3 Hochwasserrückhaltebecken sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Diese zeigt anschaulich, wie stark der Zufluss auf die Ortslagen durch die Rückhaltungen gedrosselt werden kann. Ergänzend zum Bau der 3 Hochwasserrückhaltebecken werden innerorts der 4 Ortslagen noch insgesamt ca. 20 lokale Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern, Verwallungen, Flutmulden, Aufweitungen, Objektschutz, etc.) benötigt, um so eine ausreichende Grundleistungsfähigkeit der Gewässer herzustellen bzw. Schäden an Einzelgebäuden zu verhindern. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann in Gechingen, Deufringen, Dachtel und Aidlingen ein Schutz vor 100-jährlichen Hochwassern hergestellt werden.

Tabelle 1: Kenngrößen der 3 Hochwasserrückhaltebecken

Name

Zufluss

HQ100

[m3/s]

Abgabe

HQ100

[m3/s]

Volumen

S

[m3]

Dammhöhe

h

[m+Tal]

HRB-Althengstetter Tal

2,3

1,0

19.500

5

HRB-Deufringen

12,3

5,0

110.000

5

HRB-Dachtel

9,4

2,0

102.000

6

Die in der Region in den letzten Jahren beobachtete Häufung an Starkregenereignissen und Hochwassern kann zumindest teilweise auf die Folgen der Klimaänderung zurückgeführt werden. Da insbesondere Rückhaltemaßnahmen nicht mehr oder nur mit einem sehr großem Aufwand (hohen Kosten) an zukünftig durch die Folgen der Klimaänderung erhöhte Abflüsse angepasst werden können, empfiehlt das Land bei aktuellen Untersuchungen zu prüfen, ob die Maßnahmen an die zu erwartenden Folgen der Klimaänderung angepasst werden können. Entsprechende Überprüfungen zeigen, dass dies im Falle der 3 Hochwasserrückhaltebecken sowie für die lokalen Maßnahmen in Gechingen, Deufringen und Dachtel machbar ist, so dass vorgeschlagen wird, diese Maßnahmen entsprechend auf 100-jährliche Hochwasser mit Berücksichtigung der möglichen Folgen der Klimaänderung auszulegen.

Für die Einzelmaßnahmen der Konzeption fanden Kostenschätzungen statt. Die ermittelten Kosten sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Die Gesamtkosten der Konzeption (ohne Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen) belaufen sich auf 8,5 Mio. €.

Tabelle 2: Kostenschätzung für die HW-Schutzkonzeption Aid (Gesamtkosten brutto, ohne Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen)

Bezeichnung der Maßnahme

Kostenschätzung

HRB-Althengstetter Tal

1.300.000,-- €

HRB-Deufringen

2.000.000,-- €

HRB-Dachtel

2.200.000,-- €

8 lokale Maßnahmen in Gechingen

1.600.000,-- €

3 lokale Maßnahmen in Deufringen

500.000,-- €

3 lokale Maßnahmen in Dachtel

160.000,-- €

6 lokale Maßnahmen in Aidlingen

700.000,-- €

Summe (Gesamtkonzeption)

8.5 Mio. €

Hochwasserschutzmaßnahmen können durch das Land gefördert werden. Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land Baden-Württemberg der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen. Um die Wirtschaftlichkeit der entwickelten Hochwasserschutz­konzeptionen aufzuzeigen, muss der Nutzen der Maßnahmen ermittelt und den Kosten der Maßnahmen gegenübergestellt werden. Grundlage für eine kostenmäßige Abschätzung des Nutzens der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind die durch die Maßnahmen verhinderten Schäden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung fand auch eine entsprechende Nutzen-Kosten-Untersuchung statt. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass eine Umsetzung der HW-Schutzkonzeption auch unter ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Der Folienvortrag ist als Pdf-Dateien abrufbar.

Bei der anschließenden Diskussion wurden unter anderem folgende Fragen an die Referenten und die Bürgermeister gestellt:

- Kann die Dammkrone der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) befahren werden?

- Antwort: Ja

- Ist bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich des Lustgartens in Deufringen eine zweite Dole unter der K 1022 notwendig?

- Antwort: Nein

- Befindet sich das geplante HRB vor Deufringen auf Gechinger Gemarkung?

- Antwort: Ja

- Welche Flächen des HRB werden von den Gemeinde erworben?

- Antwort: In der Regel die Flächen, welche bei einem 5-jährlichen Hochwasser eingestaut werden. Die Restflächen bleiben privat. Wenn Privatflächen eingestaut werden, wird eine Entschädigung bezahlt. Manchmal wird auch eine Grundentschädigung festgelegt.

- Wie hoch waren die Schäden beim Hochwasserereignis 2009?

- Antwort: Für den privaten Bereich liegen den Gemeinde keine Zahlen vor. Im öffentlichen Bereich betrugen die Schäden in Aidlingen 50.000 € und in Gechingen 150.000 €.

- Können die Maßnahmen in Bauabschnitten verwirklicht werden?

- Antwort: Ja, jedoch ist der Schutz nur dann gegeben, wenn die gesamte Konzeption umgesetzt wird.

- Kann anstelle eines hohen Damms mehrere Becken als Kaskaden angelegt werden, um die Dammhöhe zu reduzieren?

- Antwort: Grundsätzlich ja, allerdings benötigt man dann viel mehr Fläche. Außerdem bedeutet die Halbierung der Wassermenge in einem Becken im Durchschnitt nur die Reduzierung der Dammhöhe um einen Meter.

- Können die Beckenvolumen reduziert werden, wenn befestigte Fläche entsiegelt wird?

- Antwort: Dies wirkt sich nur minimal aus, da enorm große Flächen zurückgebaut werden müssten und dieses Potential in der Regel nicht vorhanden ist.

- Wie hoch ist der Zuschuss für die vorgeschlagenen Maßnahmen?

- Antwort: Bis zu 70%.

- Weshalb wurden die 3 HRB´s vorgeschlagen und die anderen untersuchten Standorte verworfen?

- Antwort: Es wurden insgesamt 9 Standorte untersucht. Bei der Optimierung der Konzeption blieben die vorgeschlagenen übrig, da diese den größten Nutzen bringen. Ein 4. oder 5. Becken wäre viel zu teuer. Außerdem wird die jetzige Konzeption dem Schutz für ein 100-jährliches Hochwasser gerecht. (z.B. hätte ein HRB vor Aidlingen die Anhebung der Kreisstraße K 1067 nach Gärtringen bedingt)

- Haben Privatpersonen Ansprüche gegen die Gemeinden, wenn die Konzeption nicht umgesetzt wird?

- Antwort: Nein. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haben die Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sorgen. Aus dieser Verpflichtung lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch für Privatpersonen ableiten, so dass die Gemeinden nicht zum Handeln gezwungen werden können.

- Bringt eine Bepflanzung eine Entlastung bei Hochwasser?

- Antwort: Nur bei ganz kleinen Hochwasserereignissen.

- Ist ein Angelsee für den Hochwasserschutz hinderlich oder förderlich?

- Antwort: Weder noch.

- Ist es auch denkbar, dass nur die lokalen Maßnahmen umgesetzt werden, ohne die sehr teuren Becken?

- Antwort: das vorgeschlagene Konzept funktioniert nur dann richtig, wenn es vollständig umgesetzt wird. Jede einzelne Maßnahme bringt an ihrer Stelle dort auch Verbesserungen. Allerdings muss dann nachgewiesen werden, dass sich die Situation für den Unterlieger nicht verschlechtert.

- Gibt es noch Einsparmöglichkeiten?

- Antwort: Diese Konzeption wurde optimiert. Das gleiche Ergebnis kann mit geringeren Kosten nicht erreicht werden.


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