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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Übersicht über Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren

Die Gemeinde Aidlingen ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren zu erheben.

In der nachfolgenden Aufstellung sind die wichtigsten Steuern und Gebühren aufgeführt, die in der Gemeinde Aidlingen derzeit Gültigkeit haben. Die entsprechenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen haben Vorrang:

Grund & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 460 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 460 v.H
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 400 v.H

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 156,00 EUR
  • Zweiter und jeder weitere Hund jährlich: 312,00 EUR
  • Zwingersteuer jährlich: 432,00 EUR
  • Kampfhund jährlich: 720,00 EUR

Wasser

  • Verbrauchsgebühren: 2,56 EUR / m³ + 7 % MwSt
  • Grundgebühr: 36,00 EUR pro Hauptzähler jährlich + 7 % MwSt

Abwasser

Verbrauchsgebühren:

  • Schmutzwasser 4,79 EUR / m³
  • Niederschlagswasser 0,90 EUR / m²
http://www.aidlingen.de//buerger/steuern-gebuehren