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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Bodenrichtwerte Aidlingen und Ortsteile

Aktuelle Infos zum Bodenrichtwert: 

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau hat Ende Juli die gemeinsame Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 für die drei beteiligten Gemeinden beschlossen. Damit stehen die Bodenrichtwerte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 fest.

Vorausgegangen war eine intensive und zeitaufwändige Erarbeitungs- und Beratungsphase in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, wobei für die insgesamt 11 Gemarkungen sämtliche vorliegende Kaufverträge (ca. 250 Stück) aus den Jahren 2020 und 2021 ausgewertet wurden. Im Anschluss an die Beschlussfassung konnten dann die verabschiedeten insgesamt 135 Richtwertzonen mit den zugehörigen Bodenrichtwerten ins digitale Geoinformationssystem (GIS) der Gemeinden übertragen werden. Kürzlich erfolgte nun die Validierung und Übermittlung der Daten an BORIS-BW, das Bodenrichtwertportal des Landes Baden-Württemberg.

Die Bodenrichtwerte je Flurstück können jetzt unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abgefragt werden. Dazu folgende Hinweise:

  • Maßgebend ist der Button „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“
  • Im Suchfeld „Adresse“ lediglich den Ortsnamen eingeben: Aidlingen
  • Bodenrichtwert der zugehörigen Richtwertzone durch reinzoomen in die Karte ablesen

Die komfortable Flurstücksuche ist erst ab 06.09.2022 möglich, da die Verarbeitung der umfangreichen Kartendaten im System technisch bedingt einige Zeit in Anspruch nimmt. Erst anschließend ist die Darstellung grundstücksscharf. Vorab kann der Bodenrichtwert bereits über den oben beschriebenen Weg in der Karte abgelesen werden. Ab 06.09. stehen die Funktionalitäten des Portals dann komplett zur Verfügung.

Bislang liegen die Bodenrichtwerte für die zusammenhängenden Siedlungsbereiche vor. Die wenigen noch fehlenden Werte für Gartenhausgebiete, einzelne Gebäude und Hofstellen im Außenbereich sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden in einem zweiten Schritt erarbeitet, im September beschlossen und dann umgehend ebenfalls im Portal BORIS-BW bereitgestellt.

Die Bodenrichtwerte stehen ab Mitte September auch im Bürger-GIS zu Verfügung, für das Umland ab Mitte Oktober.

Für die Erhebung der Grundsteuer sind die Finanzbehörden zuständig. Die Finanzverwaltung stellt weitere Informationen im Internetportal www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau kann dazu keine Auskünfte geben.


Generelle Infos zum Gutachterausschuss und zu den früheren Bodenrichtwerten:

Jede Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft in Baden-Württemberg ist verpflichtet einen Gutachterausschuss zu bilden. Aufgabe des Gutachterausschusses ist u.a. die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und die Ermittlung der Bodenwerte.

Ab dem Jahr 2020 gibt es in Aidlingen keinen eigenen Gutachterausschuss mehr.

Das Gutachterwesen war aus Sicht der Landespolitik seit Jahren in zunehmendem Maß reformbedürftig. (Es gibt in Baden-Württemberg so viele Gutachterausschüsse, wie auf den restlichen Teil der anderen Bundesländer zusammen).

Darauf hat die Landesregierung im Oktober 2017 nun mit einer Veränderung der Rechtsgrundlage, der Gutachterausschuss-Verordnung, reagiert. Die neue Fassung ermöglicht interkommunale Zusammenschlüsse, um die Bearbeitungsqualität der Gutachten einerseits sowie die Validität der Datenbasis für die Bodenpreise andererseits zu verbessern.

Die Qualität soll über eine höhere Zahl von Gutachten sichergestellt werden, die durch die jeweilige Geschäftsstelle gefertigt werden. Das sorgt für eine bessere Validität über eine höhere Anzahl von Kauffällen.

Hinzu kommt inzwischen die Grundsteuerreformdiskussion, die eine fundierte Basis der Bodenrichtwertermittlung und anderer Werte nötig macht. Die in der fachlichen Debatte geforderte Zahl liegt bei einer Richtgröße von ca. 1.000 Kauffällen pro Jahr.

Damit sind viele kleinere Gemeinden oder selbst Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden für eine weiterhin selbständige Erledigung der Aufgabe nicht mehr ausreichend aufgestellt. Anderseits ist für die Ermittlung von Immobilienpreisen ein möglichst vergleichbares Marktgebiet notwendig. Eine Zusammenlegung mit anderen Raumschaften würde zu Verzerrungen führen, die nicht im Interesse der Gemeinden sein kann und das örtliche Marktgefüge nicht widerspiegelt.

Die Lösung ist ein Zusammenschluss von Weil der Stadt (mit Merklingen, Schafhausen, Münklingen, Hausen), Aidlingen (mit Deufringen, Dachtel und Lehenweiler) und Grafenau (mit Döffingen und Dätzingen).

Zwischen den Verwaltungsspitzen dieser Kommunen fanden im Jahr 2019 Gespräche statt. Hierbei wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf Basis eines Musters des Gemeindetags Baden-Württembergs besprochen und vom Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen am 10.10.2019 beschlossen. Beginn des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Sitz in Weil der Stadt ist der 01.01.2020. Die abgebenden Kommunen Aidlingen und Grafenau beriefen deshalb ihre Gutachterausschüsse zum 31.12.2019 ab.

Auskünfte gibt ab dem 01.01.2020 die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses.

Kontaktdaten:

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss
Rathaus Merklingen
Kirchplatz 2
71263 Weil der Stadt
Telefonnummer: 07033-521 212
gutachterausschuss(@)weil-der-stadt.de


Die früheren Bodenrichtwerte von Aidlingen und den Ortsteilen können Sie hier als PDF-Dateien herunterladen.

In seiner Sitzung vom 12.06.2019 hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte für das Jahr 2018 ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden aufgerundet, auf die nächste durch 5 teilbare Zahl.

Die Wertzonen, die zum 31.12.1996 erstmalig eingerichtet wurden, hat der Ggutachterausschuss im Vergleich zum Jahr 2016 um 50 % angehoben und dann auf volle 5er- bzw. 10er-Werte aufgerundet. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinde Aidlingen ihre Bauplatzpreise neu festgelegt hat und zwar mit 580 €/m². Aus Privatverkäufen lässt es sich nicht ableiten, da keine oder zu wenige Bauplätze verkauft wurden.

Weiter zur PDF Bodenrichtwerte. (PDF-Datei)

  

Bodenrichtwerte im Außenbereich   (Stand 26.05.2020)

Gemeinde Aidlingen bestehend aus den Ortsteilen Aidlingen, Dachtel, Deufringen und Lehenweiler

Landwirtschaftsflächen  Auswertung: 01.01.2017 – 31.12.2019

Diese Bodenrichtwerte wurden durch den gemeinsamen Gutachterausschuss Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau am 26.05.2020 beschlossen. Es sind durchschnittliche, unverbindliche Quadratmeterpreise, die aus der Kaufpreissammlung heraus ohne Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten und Zubehör (Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsflächen, usw.) gemarkungs-weise ermittelt werden. Die Bodenrichtwertermittlung differenziert nicht zwischen Ackerland und Grünland oder Baumwiesen.

 

Hier (PDF-Datei) finden Sie die Bodenrichtwerte für die Landwirtschaftsflächen

 

Gartenhausgebiete   Auswertung: 01.01.2017 – 31.12.2019

Diese Bodenrichtwerte wurden durch den gemeinsamen Gutachterausschuss Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau am 26.05.2020 beschlossen. Es sind durchschnittliche, unverbindliche Quadratmeterpreise, die aus der Kaufpreissammlung heraus für lage-und nutzungsmäßig vergleichbare, unbebaute Grundstücke ohne Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten und Zubehör (Umzäunungen, Gartenhaus usw.) ermittelt wurden

 

Gartenhausgrundstücke                                                         14,50€/m²

http://www.aidlingen.de//buerger/bodenrichtwerte