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Halbseitige Sperrung der Böblinger Straße auf Höhe Hausnummer 3
Ein Bauvorhaben verursacht ab dem 16. Mai 2022 die halbseitige Sperrung der Böblinger Straße auf Höhe Gebäude Nr. 3.
Damit die dadurch entstehende Fahrbahnverengung sicher befahren werden kann, wird der Verkehr per Ampelschaltung gesteuert.
Der Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) auf Höhe der Gebäude Böblinger Straße 3 und 4 entfällt. Für Fußgänger, die die Fahrbahn queren müssen, steht weiterhin der Fußgängerüberweg vor dem Rathaus zur Verfügung. Die Querung ist zudem an der Baustellenampel auf Höhe Böblinger Straße 11 möglich.
Fahrzeugführer, die von der Oberen Straße her kommend in die Böblinger Straße fahren wollen, dürfen nur in Richtung Ortsmitte (also in Richtung Hauptstraße) abbiegen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von den Parkplätzen vor Gebäude Böblinger Straße 2 aus in die Böblinger Straße einfahren wollen.
Die Badstraße ist während der halbseitigen Sperrung in der Böblinger Straße nur für Anlieger frei befahrbar. Sonstige Kraftfahrzeuge dürfen die Badstraße nicht befahren.
Die beiden Bushaltestellen „Rathaus“ bleiben anfahrbar und werden entsprechend den gültigen Fahrplänen bedient.
Wir bitten um Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Ihr Verständnis.