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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Korrektur bzw. Fortschreibung der Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022

Autor: Laura Peters
Artikel vom 29.01.2024

Korrektur bzw. Fortschreibung der Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022

Pressemitteilung 

Korrektur bzw. Fortschreibung der Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau hat am 16. und 23. Oktober 2023 die Korrektur sowie Fortschreibung der für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) beschlossen. 
Gemäß § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln. Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu ermitteln (§ 196 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
Die Finanzämter Böblingen und Leonberg sind darüber informiert, welche Flurstücke von Änderungen betroffen sind. Sollten für betroffene Flurstücke bereits Grundsteuerbescheide ergangen sein, werden diese von Amts wegen geändert. Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen dazu nichts weiter veranlassen. Auch ein Einspruch ist nicht erforderlich. 
Die Änderung der Bescheide erfolgt nach Angaben der Finanzbehörde im Laufe des Jahres 2024. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, wird dann entsprechend angeglichen.
Die aktualisierten Bodenrichtwerte für die Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022 sind über das Bodenrichtwert-Informationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenlos einsehbar.
Anfragen zu den örtlichen Bodenrichtwerten nimmt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weil der Stadt - Aidlingen - Grafenau unter
Telefon: 07033 521-235 bzw. E-Mail: gutachterausschuss@weil-der-stadt.de entgegen.
 

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