Archiv: Gemeinde Aidlingen

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Wasserteilenthärtung für die Trinkwasserversorgung

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 06.12.2007

Bisherige Verhandlungen und Beschlüsse:

Vor der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates fand ein nichtöffentlicher Teil statt, in dem sich 3 Planungsbüros vorstellten und sich um den Auftrag bewarben. Es handelte sich hierbei um folgende Büros:

- Haas2O, Ingenieurbüro für Wasserversorgung aus Remseck

- Ingenieurbüro Alwin Eppler GmbH & Co. KG aus Dornstetten

- Ingenieurbüro für Verfahrenstechnik, Christian Burgbacher aus Sulz am Neckar

Die Vertreter der Ingenieurbüros waren im öffentlichen Teil ebenfalls noch anwesend, um die aus der Mitte des Gremiums gestellten Fragen zu beantworten.

Bürgermeister Fauth fasste das bisherige Verfahren nochmals kurz zusammen.

Am 14. Dezember 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Gutachten zur zentralen Teilenthärtung des Aidlinger Trinkwassers in Auftrag zu geben. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde das Ingenieurbüro für Verfahrenstechnik, Dipl.-Ing. (FH) Christian Burgbacher, Sulz, beauftragt.

Das Gutachten wurde zunächst nichtöffentlich im Rahmen einer Gemeinderatsitzung am 26. April 2007 und später im Rahmen einer Bürgerversammlung am 23. Mai 2007 öffentlich vorgestellt.

Am 12. Juli 2007 hat der Gemeinderat schließlich den Grundsatzbeschluss gefasst, für die Aidlinger Wasserversorgung eine zentrale Trinkwasserteilenthärtungsanlage zu bauen.

Die Entscheidung der Frage, welche der drei im Gutachten untersuchten Anlagen verwirklicht werden soll, wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Zwischenzeitlich hatten die Gemeinderäte Gelegenheit, bei zwei Informationsfahrten verschiedene Anlagen zur Wasserteilenthärtung zu besichtigen:

- am 10. Oktober 2007 in Bietenhausen (Schnellentcarbonisierungsanlage)

- am 10. Oktober 2007 in Rottenburg (CARIX-Anlage) und

- am 17. Oktober 2007 in Unterriexingen (Nanofiltrationsanlage)

Im Rahmen einer Sitzung des Ältestenrates am 25. Oktober 2007 war man sich darüber einig, dass die Entscheidung über die Trinkwasserteilenthärtungsanlage zeitnah zu den Eindrücken und Erkenntnissen, die man bei den Exkursionen gewonnen hat, getroffen werden sollte.

Ferner war man sich auch darüber einig, dass gleichzeitig der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro, das die Anlage planen und bauen soll, vergeben wird.

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Wasserteilenthärtungsverfahren sind nachstehend noch einmal dargestellt.

a)Schnellentcarbonisierungsanlage:

- Entfernt nur den Kalk (Calziumcarbonat) und lässt den Magnesiumgehalt im Trinkwasser.

- Geringster Baukostenaufwand der zu vergleichenden Anlagen.

- Geringste Betriebskosten,

- somit auch geringster Wasserpreisaufschlag von ca. 20 – 25 Cent/m³.

- Keinerlei Abwasserprobleme, da kaum Spülwasserbedarf.

- „Aufsalzung“ bei Verwendung von Natronlauge von 5 mg/l auf ca. 56 mg/l.

Der Grenzwert liegt hier bei 200 mg/l.

- Keine Nitratverminderung.

b)Nanofilter oder Umkehrosmoseanlage

- Entfernt den Kalk (Calziumcarbonat) aus dem Trinkwasser.

- Entfernt auch Bakterien und Viren aus dem Trinkwasser (diese werden zur Zeit von unserer vorhandenen Ozonanlage vollständig abgetötet).

- Baukostenaufwand geringfügig höher als bei Schnellentcarbonisierung, deshalb im Vergleich relativ unbedeutend.

- Vermindert den Nitratgehalt im Trinkwasser (z.Zt. ca. 25 mg/l) auf ca. 18 – 19 mg/l.

Der Grenzwert liegt hier bei 50 mg/l.

- Entfernt auch das an und für sich willkommene Magnesium aus dem Trinkwasser.

- Spürbar höhere Betriebskosten als Schnellentcarbonisierungsanlage, durch größeren Stromverbrauch, notwendige Filterwechsel usw.

- Hoher Verbrauch von knappem Trinkwasser für Spülzwecke (z. Zt. ca. 20 % des zu enthärtenden Trinkwassers = 80.000 m³ pro Jahr).

- Wasserpreisaufschlag je nach Abwasserbeseitigung zwischen 50 Cent und 70 Cent/m³.

c)CARIX®-Anlage

- Entfernt Kalk (Calziumcarbonat) aus dem Trinkwasser.

- Vermindert den Nitratgehalt spürbar.

- Verursacht hohe Baukosten, weil großer Platzbedarf.

- Hohe Betriebskosten (sh. z.B. Stromkosten Rottenburg).

- Gibt einen Teil der zur Enthärtung eingesetzten Kohlensäure (Co2) in die Atmosphäre ab.

- Abwasseranfall ca. 12 % des zu behandelnden Trinkwassers = ca. 48.000 m³ pro Jahr.

- Wasserpreisaufschlag je nach Abwasserbeseitigung mindestens so hoch wie bei Nanofilteranlage.

Die zentrale Enthärtungsanlage muss vollständig über eine Kreditaufnahme finanziert werden, da der Eigenbetrieb Wasserversorgung nicht über die nötigen Finanzierungsmittel verfügt.

Die daraus resultierenden Kosten sowie die neu anfallenden Betriebskosten verteuern den Wasserzinspreis im vorgenannten Umfang.

Anschließend an diesen kurzen Abriss erhielt Herr Koch von der Lokalen Agenda 21, die die Diskussion über eine zentrale Wasserteilenthärtung angestoßen und auch begleitet hat, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Aus Sicht der Lokalen Agenda sollte sich der Gemeinderat für eine Nanofiltration im Teilstromverfahren aussprechen, da dort der Wasserverlust bei nur ca. 10 % liegt. An zweiter Stelle steht die Schnellentcarbonisierung mit Kalkmilch, da bei diesem Verfahren ein Aufsalzen des Wassers nicht stattfindet. Erst an dritter und letzter Stelle sollte die Schnellentcarbonisierung mit Natronlauge ins Auge gefasst werden. Dort gibt es jedoch durch die Patente des Ingenieurbüro Eppler nur einen Anbieter und somit ein Anbietermonopol, so dass es zu keinem echten Wettbewerb bei der Ausschreibung kommen kann. Ferner schlug die Lokale Agenda vor, den Betrieb im Wasserwerk von bisher 8 Stunden auf 20 oder mehr Stunden auszudehnen, damit das vorhandene Quellwasser nicht in den Vorfluter abgeleitet werden muss und ein kontinuierlicher Betrieb möglich ist. Dies hätte auch den Vorteil, dass eine Anlage im Wasserwerk kleiner dimensioniert werden kann. Herr Koch wies darauf hin, dass zurzeit im Wasserwerk ein Versuch für eine Nanofiltration stattfindet. Herr Koch vertrat auch die Auffassung, dass die meisten Ingenieurbüros nicht neutral sind, da sie meist auf ein Verfahren spezialisiert sind und in den anderen Verfahren wenig Erfahrung haben. Die Lokale Agenda schlug deshalb vor, die Nanofiltration und die Schnellentcarbonisierung mit Kalkmilch genauer untersuchen zu lassen oder evtl. alternativ auszuschreiben, damit man verlässliche Zahlen hat.

Ferner wurden die im Gutachten von Herrn Burgbacher dargestellten Kosten in Frage gestellt. Durch eine geschickte Planung wäre es evtl. möglich, die Nanofiltrationsanlage im bestehenden Wasserwerk unterzubringen, wenn z.B. auf den Behälter mit der Aktivkohle verzichtet wird, die bisher noch nie benötigt wurde.

Nach dieser Stellungnahme gab Bürgermeister Fauth die Diskussion im Gremium frei. Dabei wurden sehr viele Fragen aufgeworfen, die an den technischen Leiter des Wasserwerkes, Herrn Reichert, und an die Ingenieurbüros zur Beantwortung weitergegeben wurden.

Herr Reichert stellte klar, dass durch den 8-Stunden-Betrieb das Wasserwerk nicht überdimensioniert gebaut wurde. Die Pumpenleistung von 48 l/sek. stellt auch eine Sicherheit dar. Außerdem fließt das Quellenwasser nicht ständig in den Vorfluter, da das Wasser in die Behälter fließt und erst zu einem späteren Zeitpunkt dann ins Wasserwerk hochgepumpt wird. Der Verzicht auf die Aktivkohle kann er sich überhaupt nicht vorstellen, da diese aus Sicherheitsgründen unbedingt notwendig ist. Man muss froh sein, dass sie bisher noch nicht benötigt wurde.

Das Ingenieurbüro Eppler wurde auf seine Monopolstellung bei der Schnellentcarbonisierung gefragt. Die Schnellentcarbonisierung wurde von der Lokalen Agenda 21 als Dampflokomotive, alte Technik, robust und verlässlich, aber langsam, im Vergleich zur Nanofiltration, die dagegen als ein Schnellzug, modern, technisch weiterentwickelt, dargestellt wurde.

Das Ingenieurbüro Eppler gab zu, dass es für bestimmte Teile in ihren Anlagen mehrere Patente besitzt. Außerdem lassen sie diese Anlagen nur von einer Firma herstellen, um Firmengeheimnisse zu wahren. Aus diesem Grund sind jedoch ihre Anlagen nicht mit einer Dampflokomotive zu vergleichen. Die Unterlagen, die sich die Lokale Agenda aus dem Internet besorgt hat, sind veraltet und nicht mehr auf dem neuesten Stand. Der Vertreter des Büro Eppler vertrat deshalb die Auffassung, dass man die fachtechnischen Dinge den Ingenieuren überlassen sollte, die in der Wasserteilenthärtung jahrelange Erfahrung haben. Das Fachwissen dieser komplexen Materie lässt sich nicht einfach anlesen.

Ingenieur Burgbacher wurde gefragt, ob es richtig ist, dass der Härtegrad bei der Nanofiltration jedes Jahr etwas zunimmt und wie oft die Filter gewechselt werden müssen. Er wurde auch nach dem Wartungsaufwand für die beiden Verfahren gefragt.

Herr Burgbacher erklärte, dass der Härtegrad tatsächlich jedes Jahr etwas zunimmt, da sich die Filter etwas zusetzen. Ein Filterwechsel ist nach ca. 5 bis max. 10 Jahren notwendig. Dies hängt mit der Zusammensetzung des Wassers zusammen. Der Wartungsaufwand für beide Verfahren ist vergleichbar.

Ingenieur Haas wurde gefragt, ob er eine Schnellentcarbonisierungsanlage empfehlen kann, wenn diese nicht von der Firma Eppler geplant und geliefert wird.

Herr Haas erklärte, dass es auch andere Anbieter auf dem Markt gibt und dass diese Anlagen auch funktionieren. Er wies darauf hin, dass er sich hier keine Gefechte mit seinen Kollegen liefern wird. Er erklärte auch, dass er ein kleines Büro ist, das sich bisher nicht intensiv mit dem Aidlinger Wasserwerk beschäftigen konnte. Er kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, ob die Nanofiltration oder die Schnellentcarbonisierung, die von den Büros Eppler und Burgbacher favorisiert werden, für Aidlingen richtig ist. Er schlug deshalb dem Gemeinderat vor, ein Ingenieurbüro mit einer Vorplanung zu beauftragen, damit verlässliche Zahlen geliefert werden, so dass eine Entscheidung dann leichter fällt.

Die Ingenieure wurden auch gefragt, ob es möglich ist, mit einer zentralen Wasserenthärtung die Wasserhärte auf 8 °dH zu reduzieren und ob dies dann für das Leitungsnetz problematisch ist. Grundsätzlich ist eine entsprechende Enthärtung möglich, jedoch nicht üblich. Die meisten Wässer werden auf den Härtebereich 2, zwischen 10 - 12 °dH reduziert. Ob es zu Problemen in der Wasserleitung kommt, hängt vom sog. Kalk-Kohlesäure-Gleichgewicht ab.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde erklärt, dass die Reduzierung auf 8 °dH wünschenswert wäre, da man dann davon ausgehen kann, dass die privaten Enthärtungsanlagen, die meist auf 8 °dH eingestellt sind, abgeschaltet werden. Auch dies ist ein Ziel der zentralen Wasserteilenthärtung.

Es wurde auch noch einmal kurz andiskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, die Wasserversorgung umzustellen und, wie andere Gemeinden, an die Bodenseewasserversorgung anzuschließen.

Mit dieser Thematik hat sich der Gemeinderat beim Bau des Wasserwerks befasst. Damals setzte man auf die Eigenwasserversorgung. Wenn nun an die Bodenseewasserversorgung angeschlossen wird, um weiches Wasser zu bekommen, ist eine Mischung nicht mehr möglich, da das Bodenseewasser selbst einen Härtegrad von 9 °dH aufweist. Auch können keine Kosten eingespart werden, da das Verteilernetz in Aidlingen weiterhin aufrechtgehalten werden muss und dies durch die Unterhaltung die meisten Kosten verursacht. Der Bezugspreis für das Fremdwasser der Bodenseewasserversorgung einschließlich der Investitionskosten für die Zubringerleitung sind weit höher als die derzeitigen Kosten für die Wassergewinnung und Aufbereitung.

Das Ingenieurbüro Haas wurde angefragt, ob es aus seiner Sicht Sinn macht, das unabhängige Institut Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe um eine Stellungnahme zu bitten.

Herr Haas machte sehr deutlich klar, dass er hiervon nichts hält, da es sich beim TZW um ein Forschungszentrum handelt, das nicht immer pragmatische Vorschläge zutage bringt.

Nach einer sehr langen und ausgiebigen Diskussion schlug GR Paterno vor, eine Schellentcarbonisierungsanlage mit Natronlauge von Herrn Burgbacher, dessen Gutachten ihn überzeugt hat, planen zu lassen.

GR Hagel stellte den Antrag, die Vorplanungen an das Ingenieurbüro Haas zu vergeben, mit der Maßgabe, dass bei der Vorentwurfsplanung die beiden Verfahren Nanofiltration und Schnellentcarbonisierung untersucht werden.

Der Antrag von GR Hagel wurde bei 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen und der Auftrag für die Vorplanung an das Ing.Büro Haas vergeben.

Diese Vorplanung stellte Ing. Haas dem Gemeinderat am 03.04.2008 vor.

Herr Haas hat in seinem Gutachten folgende Verfahren bzw. Möglichkeiten untersucht:

a) Nanofiltrationsanlage

b) Umkehrosmoseanlage mit Rohwassermischung

c) Schnellentkarbonisierung mit Natronlaugezugabe

d) Schnellentkarbonisierung mit Kalkmilchzugabe

e) Anschluss an die Bodenseewasserversorgung

Er ging auch nochmals kurz auf die Funktionsweisen der einzelnen Verfahren ein. Eine detaillierte Vorstellung war nicht mehr notwendig, da sich der Gemeinderat schon des öfteren hiermit beschäftigt hat.

Anschließend erläuterte Herr Haas die anfallenden Kosten für den Bau der einzelnen Verfahren und die jährlich anfallenden Betriebskosten, die bei den verschiedenen Verfahren auch unterschiedlich sind.

Er schlug vor, sowohl die Nanofiltration oder die Umkehrosmose als auch für die Schnellentkarbonisierung ein separates Gebäude neben dem Wasserwerk zu erstellen. Bei der Nanofiltration und der Umkehrosmose ist eine Abwasserleitung vom Wasserwerk direkt in die Aid vorgesehen. Über diese Leitung soll das benötigte Spülwasser abgeführt werden. Da es sich um kein Abwasser handelt, soll dieses Wasser nicht über die Kläranlage geführt werden, da dort sonst Kosten entstehen.

Er schlug weiter vor, die bisherige Förderung des Wassers von 45 l/sek. auf 25 l/sek. umzustellen. Dadurch seien die Anlagen zwar täglich länger in Betrieb, es könne jedoch auf eine zweistraßige Enthärtungsanlage verzichtet werden. Außerdem werde das Wasser durch den langsameren Betrieb auch zusätzlich noch besser gefiltert. Herr Haas räumte in diesem Zusammenhang allerdings ein, dass der Wassermeister der Gemeinde damit nicht einig sei.

Das Gutachten ist so ausgelegt, dass das Reinwasser nur noch 8 °dH aufweist, wie dies vom Gemeinderat vorgegeben wurde. In diesem Zusammenhang wies Herr Haas auf eine DIN-Vorschrift hin, die vorgibt, dass für gusseiserne, unlegierte und niedriglegierte Eisenwerkstoffe ein Wert von 40 mg/l Kalzium nicht unterschritten werden soll, da es sich bei Kalzium um einen korrosionsrelevanten Stoff handelt. Beim Verfahren der Schnellentkarbonisierung wird jedoch lediglich Kalzium entzogen, so dass ein Erreichen von 8 °dH nur mit einem Restgehalt von 20 mg/l Kalzium zu erreichen ist. Wenn die 40 mg eingehalten werden sollen, kann max. auf 11 °dH enthärtet werden. Eine Enthärtung bei diesem Verfahren auf 8 °dH ist nur dann möglich, wenn ständig Phosphat zugesetzt wird. Bei den Membranverfahren entsteht diese Problematik nicht, da dort gleichzeitig auch der Magnesiumgehalt reduziert wird.

Vom Anschluss an die Bodenseewasserversorgung rät Herr Haas ab, da das Bodenseewasser schon einen Härtegrad von 8,9° hat und deshalb eine Zumischung des Eigenwassers nicht mehr möglich wäre. Dies würde bedeuten, dass man die Eigenwassernutzung in Aidlingen aufgibt. Dies steht im Widerspruch zum Wassergesetz Baden-Württemberg, nach welchem die Trinkwasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Vorkommen gedeckt werden soll. Außerdem wäre dies auch für die Gebührenzahler die teuerste Lösung.

Die Kalkulation lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Variante 1 a

Nanofiltration

Variante 1 b

Umkehrosmose

Variante 2 a

SEK mit NaOH

Variante 2 b

SEK mit

Ca(OH)2

Variante 3

BWV-Bezug

Baukosten netto inkl. Nebenkosten

1.020.000 €

890.000 €

865.000 €

1.015.000 €

1.997.000 €

Investitionskosten

71.494 €/a

60.590 €/a

59.850 €/a

71.497 €/a

109.400 €/a

Betriebskosten

88.800 €/a

66.100 €/a

68.300 €/a

63.100 €/a

66.900 €/a

Gesamtkosten/a

160.294 €/a

126.690 €/a

128.150 €/a

134.597 €/a

176.300 €/a

Mehrkosten spez. Wasserpreis

0,39 €/m³

0,31 €/m³

0,29 €/m³

0,33 €/m³

0,43 €/m³

In der anschließenden Diskussion brachten die Gemeinderäte klar zum Ausdruck, dass es das Ziel sein sollte, die Härte bei einer zentralen Wasserteilenthärtung auf 8 °dH einzustellen, um die privaten Enthärtungsanlagen zum Abschalten zu motivieren. Außerdem sei es für die Gemeinderäte nicht vorstellbar, gegen eine DIN zu verstoßen. Dies bedeutet für das Verfahren der Schnellentkarbonisierung, dass dieses nur dann eingesetzt werden kann, wenn ständig mit Phosphat dosiert wird. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass bei der Nanofiltration sehr hohe Stromkosten anfallen, die dann nach heutigem Kenntnisstand sicherlich noch anwachsen werden, da die Energiekosten aller Voraussicht nach teurer werden. Ferner benötigt die Nanofiltration ein zusätzliches Wasserdargebot von 20 % für Spülzwecke.

Abschließend wurde Herr Haas gefragt, welches Verfahren er nun der Gemeinde Aidlingen empfiehlt. Bei einer Reduzierung auf 11 °dH würde Herr Haas die Schnellentkarbonisierung mit Natronlauge favorisieren. Bei einer Einstellung auf 8 °dH das Verfahren der Umkehrosmose, da die Schnellentkarbonisierung bei dieser Enthärtung gegen die DIN verstößt oder eben das Phosphat zudosiert werden muss.

Nach einer sehr ausführlichen und regen Diskussion nahm der Gemeinderat von der Vorplanung und Voruntersuchung des Ingenieurbüros Haas Kenntnis. Die Entscheidung wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates getroffen werden.

Sitzung vom 17.07.2008:

Am 12.07.2007 hat der Gemeinderat entschieden, dass für die Aidlinger Wasserversorgung eine zentrale Trinkwasserteilenthärtungsanlage gebaut und betrieben werden soll. In der gleichen Sitzung wurde entschieden, dass zu diesem Thema kein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Seither beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Auswahl des Verfahrens zur Teilenthärtung des Wassers. Der Gemeinderat hat sich durch mehrere Gutachten und Ausführungen von Ingenieurbüros sowie durch Besichtigungen verschiedener Anlagen über die verschiedenen Verfahren informiert.

Herr Beutler, der Geschäftsführer der Aidlinger Wasserversorgung, ging auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren nochmals detailliert ein. Folgende Verfahren wurden nochmals vorgestellt:

- Carixverfahren

- Nanofilterverfahren

- Umkehrosmoseverfahren

- Schnellentkarbonisierung mit Kalkmilch

- Schnellentkarbonisierung mit Natronlauge

Anschließend erklärte Herr Beutler, dass für die Aidlinger Trinkwasserversorgung die Versorgungssicherheit oberste Priorität hat. Aus diesem Grund schlug er die Schnellentkarbonisierung mit Natronlauge vor. Die Schnellentkarbonisierung hat gegenüber den anderen Verfahren den Vorteil, dass der Spülwasserbedarf viel geringer ist. In Trockenzeiten kann sich die Gemeinde Aidlingen diesen hohen Spülwasserbedarf nicht leisten. Der Vorteil der Schnellentkarbonisierungsanlage mit Natronlauge im Vergleich zur Kalkmilch liegt darin, dass die Investitionskosten geringer sind, da der Reaktor innerhalb des vorhandenen Gebäudes erstellt werden kann. Ferner ist die Korrosionsgefahr bei der Kalkmilchanlage größer als beim Verfahren mit der Natronlauge. Als kleiner Nachteil bei der SEK-Anlage mit der Natronlauge ist die Aufsalzung des Trinkwassers. Der Salzgehalt liegt nach der Wasserteilenthärtung bei 60 mg/l. Dieser Wert ist jedoch vollkommen unbedenklich, da die Trinkwasserverordnung einen Wert von 200 mg/l zulässt.

Herr Beutler führte weiter aus, dass man bei der Wasserteilenthärtung einen Härtegrad des Wassers von ca. 10 – 11 °dH anstrebt. Dabei ist zu beachten, dass man zwischen Calcium- und Magnesiumhärte unterscheidet. Die Magnesiumhärte des Aidlinger Wassers beträgt 4,76 °dH. Die Calciumhärte wird dann nach der Enthärtung noch ca. 6 °dH betragen. Dies ist weniger als die Bodenseewasserversorgung mit ihren 8,9 °dH und auch weniger als der Restgehalt an Calcium in den privaten Trinkwasserenthärtungsanlagen. Die Magnesiumhärte ist für die Menschen und die Wasserleitungsrohre vollkommen unschädlich. Herr Beutler appellierte an den Gemeinderat, sich für das Schnellentkarbonisierungsverfahren mit Natronlauge zu entscheiden.

In der anschließenden Diskussion wurden die Meinungen ausgetauscht und einige Fragen gestellt, die von Herrn Beutler ausführlich beantwortet wurden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der weitergehenden Antrag gestellt, sich für das Umkehrosmoseverfahren zu entscheiden. Dieser Antrag wurde mit 17 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

Dem Verwaltungsvorschlag, eine Schnellentkarbonisierungsanlage mit Natronlauge anzuschaffen, wurde bei 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Um in der Angelegenheit weiterzukommen, muss nun ein Planungsauftrag erteilt werden. Hierzu führte Herr Beutler aus, dass das Büro Eppler aus Dornstetten führend für SEK-Anlagen ist. Allerdings wird sich die Firma Eppler an keinem Wettbewerb beteiligen. Sie wird die Anlage nur dann planen und erstellen lassen, wenn sie einen Direktauftrag erhält. Dies ist jedoch von der Verwaltung nicht gewünscht.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, Herrn Burgbacher, der auch schon ein Gutachten für die Teilenthärtung erstellt hat, mit der Herstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen und die Arbeiten dann auszuschreiben, so dass man Wettbewerbspreise erhält. Wassermeister Reichert, der sich in die Wasserteilenthärtung eingearbeitet hat und das Wasserwerk am besten kennt, wird sich bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beteiligen und auch die Bauleitung übernehmen.

Mit dieser Vorgehensweise war der Gemeinderat mehrheitlich einverstanden und bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Verwaltung angenommen.

Sitzung vom 13.11.2008

Am 17.07.2008 hat der Gemeinderat entschieden, für die Aidlinger Wasserversorgung eine zentrale Teilenthärtungsanlage in dem Verfahren Schnellentkarbonisierung mit Natronlauge zu bauen. Den Auftrag erhielt das Ingenieurbüro für Verfahrenstechnik, Christian Burgbacher, aus Sulz am Neckar. Herr Burgbacher stellte dem Gemeinderat die Planung anhand eines Folienvortrags vor. Dieser Folienvortrag ist im Anschluss abrufbar.

Auf die Verfahrenstechnik musste Ing. Burgbacher nicht mehr detailliert eingehen, da sich der Gemeinderat hiermit schon seit längerer Zeit befasst hat. Am Wasserwerk wird ein Anbau notwendig werden, in dem die Dosieranlage, die Pelletsentwässerung und Vorräte untergebracht werden. Der Reaktor selbst kann im vorhandenen Wasserwerk untergebracht werden. Weiteres Personal für den Betrieb der Anlage ist nicht notwendig. Die Anlage wird so ausgelegt, dass die Reinwasserhärte ca. 10,36 °dH betragen wird. Dieser Wert ist besser als die in den privaten Anlagen eingestellten 8 °dH. Dies hängt damit zusammen, dass die Magnesiumhärte bei der Wasserteilenthärtung nicht eliminiert wird, diese beträgt ca. 4,76 °dH im Aidlinger Wasser. Die Magnesiumhärte ist für die Menschen und die Wasserleitungsrohre vollkommen unschädlich. Die Kalziumhärte wird somit unter 6 °dH betragen, was einen sehr guten Wert darstellt.

Aus der Mitte des Gremiums wurde Herr Burgbacher gefragt, ob die Natronlauge auch wirklich unbedenklich wäre. Dies wurde von Herrn Burgbacher bestätigt.

Ferner wurde Herr Burgbacher gefragt, wie es nun in der Angelegenheit zeitlich weitergeht. Er erklärte, dass Anfang 2009 ausgeschrieben werden kann. Bei einer Bauzeit von ca. 8 – 9 Monaten kann die Anlage dann in ca. 1 Jahr ab heute in Betrieb genommen werden.

Der Geschäftsführer der Wasserversorgung, Herr Beutler, erläuterte dem Gemeinderat, dass unabhängig von der Wasserteilenthärtung im Wasserwerk die EDV-Anlage aufgerüstet werden muss. Dies wird Kosten in Höhe von ca. 70.000 € verursachen. Die Kosten für die zentrale Trinkwasserenthärtung bezifferte Herr Burgbacher mit ca. 688.000 € netto. Hinzu kommen hier noch die Mehrwertsteuer und die Honorare. Aufgrund dieser Kosten und den zu erwartenden Betriebskosten wird sich der Wasserzins pro Kubikmeter Wasser um ca. 20 – 25 Cent erhöhen.

Der Gemeinderat billigte die vorgestellte Planung und beauftragte Herrn Burgbacher die Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erstellen.

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