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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Gesplittete Abwassergebühr

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 30.11.2010

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Aidlingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat in der Sitzung am 20.7.2010 die Einführung einer getrennten Abwassergebühr beschlossen. Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser wurde in Baden-Württemberg bislang überwiegend eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die sich nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Der Frischwassermaßstab beruht auf der Annahme, dass die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge weitgehend der auf einem Grundstück bezogenen Frischwassermenge entspricht.

Bei der Ableitung des Niederschlagswassers besteht hingegen kein verlässlicher Zusammenhang zwischen dem Frischwasserbezug eines Grundstücks und der von diesem Grundstück zu entsorgenden Niederschlagswassermenge, da die Frischwassermenge verursachungsabhängig ist, die Menge des eingeleiteten Niederschlagwassers hingegen im Wesentlichen durch die Größe und Art der bebauten und befestigten (versiegelten) Grundstücksflächen bestimmt wird.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 11.03.2010) verstößt daher die Erhebung einer Abwassergebührrein nach dem Frischwassermaßstab gegen den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip.

Für die Kommunen in Baden-Württemberg hat dies zur Konsequenz, dass anstelle der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr künftig eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr nach unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss. Es wird keine neue bzw. zusätzliche Gebühr erhoben, es erfolgt lediglich eine verursachungsgerechtere Aufteilung der bisherigen einheitlichen Gebühr entsprechend der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen.

Vor diesem Hintergrund führt die Gemeinde Aidlingen rückwirkend zum 01.01.2010 "gesplittete" Abwassergebühren ein.

Für die künftige Schmutzwassergebühr, welche niedriger sein wird als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr, wird als Bemessungsgrundlage weiterhin der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt.

Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe der bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, über die Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Höhe der künftigen Gebühren kann erst nach Abschluss der Datenerhebung berechnet werden.

Die Grundstückseigentümer werden in den nächsten Tagen angeschrieben und erhalten eine ausführliche Informationsbroschüre und einen Flächenerhebungsbogen. Durch diesen Erhebungsbogen sollen die Versiegelungsart der befestigten Flächen ermittelt und überprüft werden. Sollten die tatsächlichen Verhältnisse davon abweichen, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit dem durchführenden Kommunalbüro eine zeitlich befristete Hotline und Sprechtage im Rathaus eingerichtet, bei denen sich die Grundstückseigentümer informieren und Fragen stellen können. Diese sind:

Hotline - erreichbar unter Telefon 07034 125-33 und 07034 125-40

Montag 20.12.2010 und Dienstag 21.12.2010

Dienstag 04.01.2011 und Mittwoch 05.01.2010

jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Persönliche Beratung durch das Büro Heyder und Partner im Rathaus der Gemeinde Aidlingen, Erweiterungsbau, EG, Zimmer 4 (Terminvereinbarung notwendig unter o.g. Hotlinenummer)

Montag 03.01.2011

Montag 10.01.2011

Dienstag 11.012011

Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeiten.

gez. Fauth Bürgermeister

http://www.aidlingen.de//rathaus/archiv