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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Wasserenthärtungsanlage in Betrieb

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 11.03.2010
Wasserenthärtungsanlage in Betrieb

Pünktlich um 12.00 Uhr am Mittwoch, dem 10.3.2010, wurde unsere zentrale Wasser(teil)enthärtungsanlage in Betrieb genommen.

Ab diesem Zeitpunkt wird das teilenthärtete Wasser in das öffentliche Wassernetz eingespeist.

Es wird nun allerdings nicht so sein, dass in den Haushalten sofort mit ca. 5,60 Grad Kalziumkarbonathärte (Kalk) und ca.4, 76 Grad Magnesiumhärte (Gesamthärtegrad somit ca.10.36 Grad) versehenes Wasser zur Verfügung stehen wird.

Unser Leitungsnetz und vor allem die viele hundert Kubikmeter fassenden Hochbehälter sind ja noch voll mit unenthärtetem Wasser und werden nicht extra geleert, um das enthärtete Wasser einfließen zu lassen.

Das entsprechend dem allgemeinen Wasserverbrauch aus den Behältern entnommene Wasser wird durch das teilenthärtete Wasser nur Zug um Zug ersetzt. Dies bedeutet, dass sich das in den Speicherbehältern enthaltene nicht enthärtete Wasser mit dem neu hinzukommenden enthärteten Wasser vermischt und dadurch nur langsam „verdünnt“, bis die Enthärtung auf den gewünschten Endstand erreicht ist.

Dieser Vorgang kann einen Zeitraum von 3 – 4 Wochen in Anspruch nehmen. Ausreichende Erfahrungswerte haben wir hierfür nicht. Für das Trinkwassernetz (auch zu Hause) ist es eher nützlich als schädlich, wenn die Enthärtung nicht abrupt vonstatten geht, sondern ein weicher Übergang stattfindet.

Alle Verbraucher können jedoch sicher sein, dass sich der Kalkgehalt im Wasser nun täglich etwas mehr vermindert, bis der gewünschte Endzustand erreicht ist.

Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Zugabe von Waschmitteln in den Waschmaschinen.

Ab jetzt können Sie hier entsprechend reduzieren. Auch die privaten Enthärtungsanlagen können, wenn eine Trinkwasserhärte von 5,6 – 6 Grad Kalziumkarbonat für ausreichend erachtet wird, in den nächsten Tagen außer Betrieb genommen werden. Dort, wo der Ausbau bereits erfolgte, hat sich der vorübergehend höhere Kalkgehalt im Trinkwasser aufgrund der kurzen Zeit kaum ausgewirkt.

Wer unbedingt meint, seine private Enthärtungsanlage mit den damit verbundenen hohen Kosten auch weiterhin betreiben zu wollen, um das häusliche Wasser auf unter 6 Grad zu enthärten, dem wird auf jeden Fall empfohlen, die Korrosionseigenschaften dieses übermäßig enthärteten Wassers überprüfen zu lassen.

Die Trinkwasserverordnung schreibt den öffentlichen Wasserversorgern auf jeden Fall vor, dass ein Mindestkalkgehalt von 5,6 Härtegrad im öffentlichen Leitungsnetz nicht unterschritten werden darf.

Für sein häusliches Leitungsnetz ist jeder Betreiber jedoch selbst verantwortlich.

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