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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Informationen zur Bürgermeisterwahl

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 03.08.2016

Bürgermeisterwahl 2016

Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Aidlingen notwendig.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 09. Oktober 2016 statt. Eine erforderliche Neuwahl findet am Sonntag, dem 23. Oktober 2016 statt.



1. Wahlscheinantrag über das Internet

Hier können Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung den Wahlschein online beantragen. Der letzte Termin für die elektronische Beantragung ist der 6. Oktober 2016, 11.00 Uhr.

Der Antrag kann auch gleichzeitig für eine eventuelle Neuwahl am 23. Oktober 2016 gestellt werden.

Zum Online Formular



2. Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl

Wahltag ist Sonntag, der 09. Oktober 2016 von 08.00 – 18.00 Uhr.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.

Eine erforderlich werdende Neuwahl findet am Sonntag, dem 23. Oktober statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Wahlberechtigt sind Deutsche in Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides Statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Wahlberechtigte Personen werden automatisch ins Wählverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 18. September 2016 eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis


Personen die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Unionsbürger, die nicht nach § 26 Bundesmeldegesetz der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides Statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschließen.

Vordrucke für diese Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstr. 6 bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag, 18. September beim Bürgermeisteramt Aidlingen eingehen.

Vom 19. bis 23. September 2016 liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgeramt das Wählerverzeichnis aus.

Wahllokale


Am Sonntag, dem 09. Oktober 2016 werden in der Gemeinde Aidlingen insgesamt sechs Wahllokale für die Stimmbezirke eingerichtet, in denen Sie Ihre Stimme für die Bürgermeisterwahl abgeben können. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Am Wahltag hat das Wahllokal von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Bitte zeigen Sie dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis oder den Reisepass vor.

Briefwahl


Einen Wahlschein erhält man auf Antrag beim Bürgeramt Aidlingen, Zimmer 2.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer Person seines Vertrauens bedienen.

Mit einem Wahlschein kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl gewählt werden. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass der dort spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, eingeht.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 09. Oktober und bringen Sie damit Ihre Verbundenheit und Ihr Interesse am kommunalpolitischen Geschehen zum Ausdruck. Sollten Sie am Wahltag selbst zur Stimmabgabe verhindert sein, so nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl

http://www.aidlingen.de//rathaus/archiv