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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Bürgermeisterwahl am 12.10.2008

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 09.09.2008

Bürgermeisterwahl 2008

Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Aidlingen notwendig.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 12. Oktober 2008 statt. Eine erforderliche Neuwahl findet am Sonntag, dem 26. Oktober 2008 statt.

Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl

Wahltag ist Sonntag, der 12. Oktober 2008 von 08.00 – 18.00 Uhr.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.

Eine erforderlich werdende Neuwahl findet am Sonntag, dem 26. Oktober statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Wahlberechtigt sind Deutsche in Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides Statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Wahlberechtigte Personen werden automatisch ins Wählverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 21. September 2008 eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Personen die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen (Botschafts- oder Konsulatsangehörige nebst Familien, Angehörige der NATO-Truppen nebst Familien) und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides Statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschließen.

Vordrucke für diese Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstr. 6 bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag, 21. September beim Bürgermeisteramt Aidlingen eingehen.

Vom 22. bis 26. September 2008 liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgeramt das Wählerverzeichnis aus.

Wahllokale

Am Sonntag, dem 12. Oktober 2008 werden in der Gemeinde Aidlingen insgesamt 6 Wahllokale für die Stimmbezirke eingerichtet, in denen Sie Ihre Stimme für die Bürgermeisterwahl abgeben können. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Am Wahltag hat das Wahllokal von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Sie erhalten im Wahlraum einen Wahlumschlag und einen Stimmzettel.

Bitte zeigen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass vor. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, genügt aber auch der Personalausweis oder Reisepass, um wählen zu können.

Briefwahl

Einen Wahlschein erhält man auf Antrag beim Bürgeramt Aidlingen, Zimmer 2. Voraussetzung für die Erlangung eines Wahlscheins ist u.a.

- wenn sich der Wahlberechtigte am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält

- wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer Person seines Vertrauens bedienen.

Mit einem Wahlschein kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl gewählt werden. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass der dort spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, eingeht.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 12. Oktober und bringen Sie damit Ihre Verbundenheit und Ihr Interesse am kommunalpolitischen Geschehen zum Ausdruck. Sollten Sie am Wahltag selbst zur Stimmabgabe verhindert sein, so nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl

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