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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Breitbandversordung in Aidlingen

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 18.01.2013

In vielen Teilen des Gemeindegebiets ist die Internetanbindung (Geschwindigkeit) unzureichend. Andere Bereiche, die einen Kabelzugang über Kabel BW haben, sind sehr gut versorgt. Ziel ist und war es in der Gesamtgemeinde, eine gute Versorgung zu schaffen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde bereits im Jahr 2010 an einem Ausschreibungsverfahren teilgenommen, um für den Ausbau der Breitbandversorgung einen Zuschuss zu erhalten. Dieser wurde jedoch nicht gewährt, da die Gemeinde Aidlingen im Verdichtungsraum Stuttgart liegt und die Teilorte nicht ländlich geprägt sind. Ohne den Zuschuss (damals 40 % von max. 75.000 € als Zuwendung an einen Breitbandanbieter) wurde die Sache nicht weiterverfolgt.

Da eine gute Internetanbindung ein wichtiger Standortfaktor für Bürger und Firmen ist, wurde die Angelegenheit nochmals thematisiert. Die Zuschussbedingungen wurden von der Landesregierung verbessert (50 % von max. 150.000 € Zuwendung). Außerdem hat die Verwaltung mit dem Ingenieurbüro „Breitbandberatung Baden-Württemberg“ Kontakt aufgenommen, die schon viele Gemeinden auf dem Weg zu einer Verbesserung begleitet hat. Die ersten Schritte wurden bereits unternommen. Dr. Ing. Waldemar Weiss von diesem Büro war in der Sitzung anwesend und gab einen Überblick, welche Chancen bestehen und was es die Gemeinde kosten wird oder kann. Mit einem hohen Zuschuss (50 %) ist nicht zu rechnen, da sich an der Lage der Gemeinde im Verdichtungsraum nichts geändert hat.

Dr. Weiss erläuterte dem Gemeinderat die rechtlichen Vorgaben und die technischen Möglichkeiten. Der vorgeschriebene Verfahrensablauf sieht wie folgt aus:

Zuerst muss die Gemeinde eine Marktanalyse durchführen, bei der nachgewiesen wird, dass die Versorgung nicht flächendeckend vorhanden ist und der Markt ohne eine Zuwendung nicht tätig wird. Ferner muss auch der Bedarf nachgewiesen werden. Nach diesem Nachweis muss die Gemeinde eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Es muss technologieneutral ausgeschrieben werden. Eine Forderung in der Ausschreibung muss sein, dass ein offener Zugang zur Netzinfrastruktur vom Anbieter für seine Wettbewerber gegeben sein muss. Eine flächendeckende Versorgung vom Anbieter muss garantiert werden.

Gewinner der Ausschreibung wird, wer die Ausschreibungsforderungen erfüllt und die beste Bewertung nach den Ausschreibungskriterien erhält und den niedrigsten Beihilfebedarf hat.

Die Gemeinde darf nur ausschreiben, wenn die Grundversorgung von 2 Mbit/s nicht flächendeckend vorhanden sind. Die Beihilfe darf nicht höher als 150.000 € pro Maßnahme sein.



Wichtig ist auch noch, dass auch nach der Ausschreibung eine Vergabe durch die Gemeinde nicht zwingend erforderlich ist.

Die Grundversorgung von 2 Mbit/s ist im Ortsteil Lehenweiler durch das Angebot der NeckarCom flächendeckend vorhanden. Anders sieht es in den 3 Ortsteilen Aidlingen, Deufringen und Dachtel aus. Dort gibt es Bereiche, wo diese Grundversorgung nicht gegeben ist. Am besten versorgt von diesen 3 Ortsteilen ist noch der Ortsteil Dachtel. Aus diesem Grund schlug Dr. Weiss vor, 2 öffentliche Ausschreibungen zu machen, mit der Absicht zur Gewährung einer Beihilfe an einen privaten Netzanbieter zum Zwecke der Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Deufringen und Aidlingen. Für die einzelnen Ortsteile soll den Netzbetreibern folgender maximaler Deckungsbeitrag zur Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung gestellt werden:
Deufringen 150.000 €
Aidlingen 150.000 €.

Nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse soll dann über das weitere Vorgehen beraten werden, u.a. auch, wie dann der Ortsteil Dachtel noch angebunden werden kann und ob evtl. die Bürgerinnen und Bürger zu einer Beteiligung motiviert werden können. Die Ausschreibungen von Deufringen und Aidlingen sollen zeitversetzt stattfinden, so dass der Sieger der ersten Ausschreibung bei der zweiten Ausschreibung evtl. ein günstiges Angebot abgeben kann, da er mit seiner Technik schon direkt im Nachbarort ist. So ist es dann für den Netzanbieter vielleicht auch wirtschaftlich darstellbar, den Ortsteil Dachtel anzuschließen. Evtl. könnte dort dann auch eine 3. Ausschreibung stattfinden.

Bei der anschließenden Diskussion waren sich die Gemeinderäte einig, dass eine Verbesserung der Breitbandversorgung für die Gesamtgemeinde Gemeinde Aidlingen wichtig und notwendig ist. Allerdings wurde auch klar dargestellt, dass eine Grundversorgung mit 2 Mbit/s nicht ausreichend ist. Dr. Weiss erklärte, dass, wenn die Technik erst einmal im Ort ist, auch höhere Bandbreiten dann vom Versorger angeboten werden. Wichtig war den Gemeinderäten noch, dass die Ortsteile Dachtel und Lehenweiler nicht vergessen werden.

Der Gemeinderat stimmte der von Dr. Weiss vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

http://www.aidlingen.de//rathaus/archiv