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Gemeinde Aidlingen (Druckversion)

Europawahl und Kommunalwahlen 2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 04.03.2014

Neues Wahllokal in Deufringen
In Deufringen ist das Wahllokal für die Wahl am 25.05.2014 nicht im Rathaus. Es wird aus organisatorischen Gründen im Kindergarten Deufringen, Schlosshof 16 eingerichtet.

GEMEINDERATSWAHL – so machen Sie’s richtig


Es ist wichtig, von folgenden Grundsätzen auszugehen:
- Insgesamt hat jeder Wähler unserer Gemeinde 18 Stimmen zu vergeben, da 18 Gemeinderäte zu wählen sind. Werden mehr Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Jeder Bewerber, dem Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben wollen, ist mit der Zahl 1 (auch X oder +) oder einer anderen eindeutigen Markierung, der Zahl 2 oder der Zahl 3 zu kennzeichnen. Mehr als 3 Stimmen dürfen Sie einem Bewerber nicht geben.
- Sie können diese 18 Stimmen auf Bewerber in allen 4 Wohnbezirken verteilen.

Achtung: Die 18 Stimmen können nur auf höchstens 10 Bewerber im Wohnbezirk Aidlingen, höchstens 4 Bewerber im Wohnbezirk Deufringen, höchstens 3 Bewerber im Wohnbezirk Dachtel und höchstens 1 Bewerber im Wohnbezirk Lehenweiler verteilt werden. Das richtet sich danach, dass jeder dieser Ortsteile ebenso viele Sitze im Gemeinderat hat.

Das bedeutet:
Im Wohnbezirk Aidlingen können (wenn Sie wollen) alle 18 Stimmen vergeben werden. Im Höchstfall jedoch an 10 Bewerber. Selbstverständlich aber auch weniger Stimmen, wenn Sie Bewerber aus den anderen Ortsteilen auch wählen wollen.
Im Wohnbezirk Deufringen, wo nur 4 Vertreter (Sitze) zu wählen sind, können von den 18 Stimmen höchstens nur 4 x 3 = 12 Stimmen an 4 Kandidaten aus Deufringen (oder auch weniger Stimmen, aber höchstens an 4 Kandidaten) vergeben werden. Die restlichen Stimmen können Sie an Kandidaten aus den anderen Ortsteilen vergeben.
Im Wohnbezirk Dachtel, wo nur 3 Vertreter (Sitze) zu wählen sind, können von den 18 Stimmen höchstens 3 x 3 = 9 Stimmen an 3 Kandidaten aus Dachtel (oder auch weniger Stimmen, aber höchstens an 3 Kandidaten) vergeben werden. Die restlichen Stimmen können Sie an Kandidaten aus den anderen Ortsteilen vergeben.
Im Wohnbezirk Lehenweiler, wo nur 1 Vertreter (Sitz) zu wählen ist, können von den 18 Stimmen höchstens nur 1 x 3 Stimmen = 3 Stimmen an 1 Kandidaten aus Lehenweiler (oder auch weniger Stimmen, aber höchstens an 1 Kandidaten) vergeben werden. Die restlichen Stimmen können Sie an Kandidaten aus den anderen Ortsteilen vergeben.

Beachten: Die Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ist ungültig, wenn für diesen mehr Bewerber Stimmen gegeben werden, als Vertreter zu wählen sind.
- Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind.
- Es können nur Bewerber gewählt werden, die auf einem der Wahlvorschläge der amtlichen Stimmzettel aufgeführt sind.
- Geben Sie möglichst nur einen einzigen Stimmzettel ab. Wollen Sie von einem weiteren oder mehreren Wahlvorschlägen Kandidaten auf diesen einen Vorschlag übernehmen (panaschieren), so tragen Sie deren Namen, Vornamen und Anschriften in die freien Zeilen des jeweiligen Wohnbezirks handschriftlich ein und geben Sie ihnen die gewünschte Stimmzahl (1 oder 2 oder 3).
- Den Stimmzettel nicht abschneiden, nicht durchreißen, nicht durchstreichen; sonst ist er ungültig!

Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie mehr als 18 Stimmen vergeben haben. Ebenso ist die Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ungültig, wenn für diesen mehr Bewerbern Stimmen gegeben werden, als Vertreter zu wählen sind. Zählen Sie deshalb die verteilten Stimmen am Schluss nochmals zusammen und prüfen Sie (vor allem, wenn von der Stimmenhäufung Gebrauch gemacht wurde), ob Sie in Aidlingen nicht mehr als 10, in Deufringen nicht mehr als 4, in Dachtel nicht mehr als 3 und in Lehenweiler nicht mehr als 1 Kandidaten gewählt und insgesamt nicht mehr als 18 Stimmen vergeben haben.

Wichtigster Stimmabgabegrundsatz – positive Kennzeichnungspflicht

Damit keine Stimme verschenkt wird, muss der Wähler wissen, dass die im Jahr 1980 eingeführte positive Kennzeichnungspflicht für die Stimmabgabe im Kommunalwahlrecht verstärkt wurde. Ein Bewerber gilt nunmehr grundsätzlich nur dann als gewählt, wenn der Wähler einen auf dem Stimmzettel vorgedruckten Namen besonders kennzeichnet oder einen Namen in den Stimmzettel eingetragen hat (positive oder ausdrückliche Kennzeichnungspflicht). Ein Durchstreichen bestimmter vorgedruckter Bewerber im Stimmzettel bewirkt also keine Stimmenzuteilung für andere vorgedruckte, nicht gekennzeichnete Bewerber.

Als einzige Ausnahme von dem Grundsatz der positiven Kennzeichnungspflicht ist nur noch die Abgabe eines einzigen nicht gekennzeichneten oder eines einzigen im Ganzen gekennzeichneten Stimmzettels zugelassen.

Allgemeine Informationen zur Wahlvorbereitung


Die Wahlen am 25. Mai 2014 werfen ihre Schatten voraus. Neben den Wahlen zum Gemeinderat und Ortschaftsrat finden am 25. Mai 2014 auch die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart und die Kreistagswahl statt.

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie bis spätestens 04.05.2014 nach Hause übersandt und bis spätestens zum 24.05.2014 bekommen Sie die Stimmzettel für die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart, für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und, soweit Sie in Deufringen oder Dachtel wohnen, für die Ortschaftsratswahl nach Hause geschickt. Bitte bewahren Sie diese Stimmzettel sorgfältig auf und bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel am 25. Mai mit ins Wahllokal, dort erhalten Sie die entsprechenden Stimmzettelumschläge und können dann an der Wahl teilnehmen. Bitte achten Sie dann darauf, dass die Stimmzettel nur dann gültig sind, wenn sie sich in den entsprechend farblich zugeordneten Stimmzettelumschlägen befinden, die Sie im Wahllokal erhalten.

Für die Wahl zum Europäischen Parlament erhalten Sie die Stimmzettel im Wahllokal ausgehändigt, diese werden ohne Stimmzettelumschlag in die entsprechende Wahlurne eingeworfen.

Im Wahllokal befinden sich 3 Wahlurnen, in den Wahllokalen Deufringen und Dachtel je 4

In die erste Wahlurne werden die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Stimmzettelumschläge mit den Stimmzetteln zur Regionalversammlung eingeworfen, in die zweite Wahlurne der Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat. In die dritte Urne kommt der Stimmzettelumschlag mit Stimmzettel für den Kreistag und in Deufringen und Dachtel gehören in die vierte Wahlurne die Stimmzettelumschläge mit dem Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl.

Die Wahlurnen sind entsprechend gekennzeichnet. Bitte achten Sie darauf, dass die Stimmzettelumschläge in die entsprechenden richtigen Wahlurnen eingeworfen werden.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und die ausgefüllten Stimmzettel mit. Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

http://www.aidlingen.de//rathaus/archiv