Dienstleistungen: Gemeinde Aidlingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Hilfe für junge Volljährige beantragen

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nicht aus.

Als Hilfe für junge Volljährige sind die Hilfen möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind, wobei an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes bzw. Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

Beispiele:

  • Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistandschaft (Betreuungshilfe)
  • eine zeitlich begrenzte außerfamiliäre Unterbringung (z.B. Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform)
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Auch nach Beendigung der Hilfe werden junge Volljährige im Rahmen der Nachbetreuung innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. (Fortsetzungshilfe und Nachbetreuung auch für über 21-Jährige möglich.)
  • Die Hilfe ist auf Grund Ihrer individuellen Situation notwendig.
  • Wenn Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben, soll die Hilfe für junge Volljährige verhindern, dass die Hilfe mit Ihrer Volljährigkeit plötzlich abbricht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob ein Anspruch besteht und hilft bei der Beantragung der Leistung.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Je nach Ausgestaltung der Hilfe, können Sie an den Kosten beteiligt werden.

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 41 Hilfe für junge Volljährige
  • § 41a Nachbetreuung

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

14.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

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