Gewerbestandort mit Zukunft
Gewerbestandort mit Zukunf
Erfolgreich wirtschaften in einer starken Region
Aidlingen liegt am westlichen Rand der Region Stuttgart, einer der wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Die Gemeinde verbindet die Vorteile eines naturnahen Lebensumfelds mit der Nähe zu den bedeutenden Wirtschaftsstandorten Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart. Die Autobahn A81 sowie die S-Bahn-Anschlüsse in Ehningen und Gärtringen gewährleisten eine gute Erreichbarkeit der gesamten Region. Ergänzt wird dies durch ein leistungsfähiges Busnetz mit direkten Verbindungen nach Böblingen, Sindelfingen, Calw, Ehningen, Gärtringen und Weil der Stadt. Damit profitieren Unternehmen, Beschäftigte und Pendler gleichermaßen von einer guten Erreichbarkeit und kurzen Wegen.
Raum für Wirtschaft und Entwicklung
Das wirtschaftliche Leben der Gemeinde wird von mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Dienstleistungsunternehmen, Einzelhandel und Freiberuflern geprägt. Sie tragen wesentlich zur Nahversorgung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Attraktivität des Standorts bei. Gleichzeitig profitieren die örtlichen Unternehmen von ihrer Lage in unmittelbarer Nähe zu international erfolgreichen Industrie-, Technologie- und Forschungsstandorten. Die enge Verflechtung mit der Region Stuttgart eröffnet vielfältige Chancen für wirtschaftliche Entwicklung und Innovation.
Gewerbegebiete
Die Gemeinde verfügt über Gewerbegebiete in Aidlingen und Deufringen, in denen sich zahlreiche Betriebe angesiedelt haben. Gemeinsam mit der guten Anbindung an die Region Stuttgart bilden sie eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Bei Fragen zu bestehenden Gewerbestandorten unterstützt Sie die Gemeindeverwaltung gerne.
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Aidlingen 2025
Kaufkraftkennziffer (D = 100): 113,0
Kaufkraft je Einwohner (EUR): 8.875
Zentralitätskennziffer (D = 100): 32,9
(Quelle: Kennziffern des Einzelhandels im Landkreis Böblingen 2025 - IHK Region Stuttgart):
Aktuelle Steuerhebesätze
- Gewerbesteuer: 400 v.H.
- Grundsteuer A: 600 v.H.
- Grundsteuer B: 195 v.H.
der Steuermessbeträge.
