Wohnbaugebiete und Bebauungplanverfahren: Gemeinde Aidlingen

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Bebauungsplanverfahren "Flachswiesen, 1. Änderung"

Autor: Herr Schleeh
Artikel vom 13.03.2020

Gemeinderat beschließt am 14.01.2021 die Änderung des Bebauungsplans als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 03.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für einen Teilbereich den Bebauungsplan „Flachswiesen“ zu ändern.

Aufgrund von Änderungswünschen der Behörden musste der Bebauungsplan insgesamt 3 mal öffentlich ausgelegt werden.

 

Die 3. Auslegung geschah in der Zeit von 29.10.2020 bis 30.11.2020. Sowohl das RP Stuttgart als auch der Verband Region Stuttgart waren prinzipiell mit dem B-Plan einverstanden, wollten die Zahlen für die einzelnen Einzelhandelsbetriebe jedoch noch einmal explizit aufgeteilt und dargestellt haben. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Eine erneute Auslegung der geänderten Unterlagen ist nicht mehr notwendig, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Zusammenstellung der Anregungen und die planerische Abwägung des Büros Archiplan Architekten GmbH kann heruntergeladen werden.

 

Aus diesem Grund konnte der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

Mit der Bekanntmachung am 27.01.2021 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Bebauungsplan (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften (PDF-Datei)

Begründung (PDF-Datei)

Zusammenfassung und Abwägung (PDF-Datei)

Nochmals erneute Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 03.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für einen Teilbereich den Bebauungsplan „Flachswiesen“ zu ändern. Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein Gebiet der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), so dass das beschleunigte Verfahren angewandt werden kann. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das beschleunigte Verfahren anzuwenden.

Folgende Flurstücke sind hiervon umfasst: 2809/3 und 2809/5, Aidlingen.

Ziel der Planung ist es im Bereich dieser Flurstücke die Möglichkeit für die Errichtung eines Drogeriemarktes zu schaffen. Dies ist nur möglich, wenn das vorhandene Mischgebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umgewandelt wird und die überbaubare Fläche angepasst wird. Für die Infrastruktur der Gemeinde Aidlingen ist das wichtig.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag mit seinen Bestandteilen vom 19.03.2020 bis einschließlich 24.04.2020 öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan, die Begründung und der Textteil geringfügig geändert und nochmals öffentlich ausgelegt. Diese zweite Auslegung fand in der Zeit vom 23.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020 statt. Hierbei gingen von 9 Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen ein. 2 davon haben Anregungen vorgebracht, die die textlichen Festsetzungen des B-Plans betreffen. Diese Festsetzungen waren nicht konkret genug. Deshalb muss der Textteil nochmals angepasst werden. Diese Änderungen sind für die Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes wichtig, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.09.2020 dem geänderten Textteil zustimmte und gleichzeitig beschloss, den Bebauungsplan erneut auszulegen und dass nur zu den geänderten Teilen des Textteiles Stellungsnahmen abgegeben werden dürfen.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 29.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planentwurf vom 06.05.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 06.05.2020 (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 29.07.2020 (PDF-Datei)

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung vom 25.06.2020 mit den Anregungen, die während der ersten Auslegung vorgebracht wurde (siehe unten). Gleichzeitg wurde beschlossen die Unterlagen geringfügig zu ändern und diese geänderten Unterlagen erneut auszulegen. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 23.07.2020 bis ein-schließlich 24.08.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungs-frist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Entwurf des Bebauungsplans vom 06.05.2020 (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 06.05.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 06.05.2020 (PDF-Datei)

planerische Abwägung (PDF-Datei)

Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans lag mit seinen Bestandteilen vom 19.03.2020 bis einschließlich 24.04.2020 öffentlich aus.

Während dieser Zeit haben sich 9 Träger öffentlicher Belange geäußert und 4 davon haben Anregungen vorgebracht. Diese lagen den Gemeinderäten als Kopie vor. Von Privatpersonen ging ebenfalls eine Anregung ein, die den Gemeinderäten vorlag.

Der Planer hat zu den Anregungen eine planerische Abwägung vorgenommen. Diese kann unten abgerufen werden.

Die öffentliche Auslegung muss wiederholt werden, da einige Änderungen vorgenommen werden, die dies bedingen. Außerdem fiel die öffentliche Auslegung in die Corona-Zeit, so dass es der Bevölkerung nicht möglich war, die Pläne im Rathaus einzusehen. Diese wurden zwar an der Eingangstür des Rathauses ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. Dies reicht aber nicht aus, so dass auch schon deshalb eine erneute Auslegung notwendig wird.

Nachdem die Änderungen vom Planungsbüro Archiplan, Böblingen, ausführlich erläutert wurden, gab es einige Fragen aus der Mitte des Gemeinderates, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurden.

 

Der Gemeinderat nahm von den Anregungen Kenntnis und stimmte den Vorschlägen des Planers zu. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die geänderten Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.

planerische Abwägung  (PDF-Datei)

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 03.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für einen Teilbereich den Bebauungsplan „Flachswiesen“ zu ändern. Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein Gebiet der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), so dass das beschleunigte Verfahren angewandt werden kann. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das beschleunigte Verfahren anzuwenden.

Folgende Flurstücke sind hiervon umfasst: 2809/3 und 2809/5, Aidlingen.

Ziel der Planung ist es im Bereich dieser Flurstücke die Möglichkeit für die Errichtung eines Drogeriemarktes zu schaffen. Dies ist nur möglich, wenn das vorhandene Mischgebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umgewandelt wird und die überbaubare Fläche angepasst wird. Für die Infrastruktur der Gemeinde Aidlingen ist wichtig.

In der Sitzung am 16.01.2020 billigte der Gemeinderat den Entwurf des Büros Archiplan Architekten GmbH, Böblingen, vom 12.11.2019, samt Textteil, örtlichen Bauvorschriften vom 12.11.2019 und Begründung vom 12.11.2019 mit Ergänzungen vom 16.01.2020 und beschloss den Entwurf mit den beschlossenen Änderungen aus der Sitzung öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 19.03.2020 bis einschließlich 24.04.2020 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Aidlingen, 05.03.2020

Bürgermeisteramt Aidlingen

gez. Fauth, Bürgermeister

Entwurf des Bebauungsplans vom 06.02.2020 (PDF-Datei)

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 06.02.2020 (PDF-Datei)

Begründung vom 06.02.2020 (PDF-Datei)

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