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Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahl 2024
Hier gelangen Sie zu der Übersicht der Schnellmeldungen der Europawahl und Kommunalwahl 2024.
Die Auszählung erfolgt in folgender Reihenfolge:
- Sonntag ab 18:00 Uhr Europawahl und danach Regionalwahl
- Montag ab 08:00 Uhr Kreistagswahl, danach Gemeinderatswahl, danach Orschaftsratswahl Deufringen und Dachtel.
Wir haben sechs Urnenwahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke zum auszählen. Bitte beachten Sie, dass die Internetpräsentation so konfiguriert ist, dass nach jeder Auszählung eines Wahlbezirks die Ergebnisse aktualisiert werden. Dadurch kann es - insbesondere wenn erst wenige Wahlbezirke ausgezählt sind - noch zu großen Veränderungen kommen.
Wahlen
Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland finden alle Wahlen nach den gleichen Grundsätzen statt: Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.
Die nächsten Wahlen in Aidlingen stehen am 9. Juni 2024 an. Es finden die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen, sowie die Wahlen zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (Regionalwahl) und zum Europäischen Parlament (Europawahl) an.
Briefwahlunterlagen beantragen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis heute um 18:00 Uhr unter der Telefonnumer von Herrn Kübler (Telefonnummer: 07034/125 220) möglich.
Bei nachgewiesenen medizinischen Nötfällen ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, dem 09.06.2024, 15:00 Uhr, unter der gleichen Telefonnummer möglich.
Gemeinderatswahlen und Ortschaftsratswahlen 2024
Aidlingen wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen neuen Gemeinderat und Ortschaftsräte für Deufringen und Dachtel. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Wahl können Sie Aidlingen und seine Teilorte aktiv mitgestalten. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die neue Zusammensetzung der kommunalen Gremien. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitk.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Aidlingen ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wohnungslose, die sich in Aidlingen gewöhnlich aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können sich zwischen dem 29. April und dem 17. Mai 2024 beim Bürgeramt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)
Wer darf gewählt werden?
Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Wahlvorschläge der Aidlinger Parteien und Wählervereinigungen.
Wie füllen Sie die Stimmzettel richtig aus?
Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.
Listenwahl
Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z.B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung.
Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.
Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber
Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.
- Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
- Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
- Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.
Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.
Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.
Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.
In Aidlingen werden 18 Mitglieder des Gemeinderats gewählt, also können die Wahlberechtigten 18 Stimmen vergeben.
Erklärvideo für Erstwähler
Sie dürfen zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl wählen? In dem Video der Landeszentrale für politische Bildung erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Oder unter folgendem Video
Kreistagswahl 2024
Der Landkreis unterstützt die zugehörigen Gemeinden und nimmt Aufgaben wahr, deren Erledigung für die einzelnen Gemeinden finanziell oder in der Abwicklung zu groß sind. Der Kreistag ist hierbei mit dem Gemeinderat vergleichbar und stellt das Hauptorgan des Landkreises dar.
Der Kreistag für den Landkreis Böblingen besteht aus 72 ehrenamtlichen Kreisrätinnen und Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem. Von diesen 72 Sitzen entfallen sieben auf den Wahlkreis 9 Aidlingen. Sie haben 7 Stimmen.
Regionalwahl 2024
Alle fünf Jahre wählen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems‐Murr‐Kreis die Regionalversammlung.
In Baden‐Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände, darunter den Verband Region Stuttgart. Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium eines Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des jeweiligen Regionalverbands.
Für den Verband Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Regionalversammlung ist eine Art „Parlament der Region Stuttgart“. Sie besteht aus mindestens 80 und höchstens 96 Regionalrätinnen und Regionalräten.
Das Erklärvideo dazu finden Sie hier:
Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Sie entscheiden damit über die Besetzung der rund 700 Sitze in diesem Gremium. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.
Hinweis für Wahlberechtigte: Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen
Die Demokratie sollte niemals als selbstverständlich angesehen werden. Sie ist eine kollektive Errungenschaft – und wir alle tragen eine kollektive Verantwortung, zu ihrem Erhalt beizutragen.
Vielen ist gar nicht bewusst, auf wie viele Menschen sich das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament auswirkt. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: große Länder und kleine Gemeinschaften, mächtige Konzerne und junge Start‐up‐Unternehmen, die Welt und das kleinste Dorf.
Für eine Gemeinde wie Aidlingen ist die europäische Integration die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. In der Stadt treffen unterschiedliche Kulturen, Religionen und Nationen aufeinander. Aidlingen bekennt sich zu einem starken und vielfältigen Europa und lebt die europäische Idee.
Überschrift
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Gemeinde Aidlingen
Bürgeramt
Hauptstraße 6
71134 Aidlingen
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Gemeinde Aidlingen
Bürgeramt
Hauptstraße 6
71134 Aidlingen
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.