Bürgerbeteiligung an Bebauungsplanverfahren: Gemeinde Aidlingen

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Bürgerbeteiligungen an laufenden Verfahren zu Änderungen am Flächennutzungsplan und an laufenden Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan „Unterm Wäldle“

- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 21.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.10.2024 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:

Zeichnerischer Teil:
• Umgrenzung Fläche für Nebenanlagen und Stellplätze erweitert.
• Ergänzung Maßnahme A3.

Planungsrechtliche Festsetzungen:
• Zulässigkeit von Stellplätze auf den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Flächen.
• Zulässigkeit von Nebenanlagen auf den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Flächen.
• Hinweise zur Freihaltung von notwendigen Sichtbeziehungen bei Grundstücks Zufahrten.
• Zulässigkeit einer wasserdurchlässigen Versiegelung auf Grünflächen innerhalb der Flächen für Stell- plätze zulässig.
• Ergänzende Maßnahmen Arten- und Umweltschutz:
- Abgrenzung von angrenzenden Schutzflächen während der Bauphase
- Aufstellen eines Reptilienschutzzaunes (bereits erfolgt) und Umsiedelung der im Plangebiet vorkommenden Reptilien
- Aufnahme planexterner Ausgleichsmaßnahmen.

Örtliche Bauvorschriften:
• Zulässigkeit von Stützmauern und Geländeveränderungen mit > 2 m auf den öffentlichen Flächen.
 

1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand im Ortsteil Dachtel. Nördlich befindet sich die bestehende Sportanlage von Dachtel / Deufringen mit Tennisplätzen und zwei Fußballfeldern sowie einem Sportheim. Im Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an. In östliche Richtung öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Ge-samtfläche von 1,08 ha beinhaltet die Flurstücke 1124/6, 1120 i.T., 1122, 1120/1 i.T. („Unterm Wäldle“) und 1040 i.T..

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
• Aufstellen eines Reptilienschutzzaunes innerhalb des Plangebiets zur Abgrenzung des Baufeldes und Errichtung von Ersatzhabitaten der Zauneidechse als CEF-Maßnahme auf einer Teilfläche des Flst. 1197/1 Gemarkung Deufringen (gem. nachstehendem Planausschnitt).

• Verhängung von Vogelnistkästen / 15 Fledermausflachkästen und 2 Fledermaushöhlen auf den Flst. 1124,1197/1, 1206, 1123, 1211. (Alternativ Aufstellen von 2 Fledermaustürmen auf dem Flst. 1211) (gem. nachstehendem Planausschnitt)

• Anrechnung Ökokontomaßnahme „Tauschfeld“ auf dem Flst. 284 und 288, Gemarkung Deufringen gem.
Umweltbericht (gem. Anlage 1)
• Entwicklung einer Magerwiese im Zustand B aus Magerwiese im Zustand C auf den Flst. 1099/1, 1099/2, 3052 Gemarkung Aidlingen (gem. Anlage 2)
• Entwicklung einer Feldhecke auf dem Flst. 1600, Gemarkung Aidlingen (gem. Anlage 3 nachstehendem Planausschnitt)
• Entwicklung einer Magerwiese aus einer Fettwiese auf den Flst. 1380 Gemarkung Deufringen (gem. Anlage 4)

• Zukauf von insgesamt 170.071 Ökopunkten


2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Kindergartens in Aidlingen-Dachtel geschaffen werden, um so der bereits vorhandenen Überlastung des bestehenden Kindergartens entgegenzuwirken und gleichzeitig den aktuellen und künftigen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde decken zu können. Darüber hinaus sollen im Sinne einer Nachverdichtung die noch freien Flächen im Plangebiet zur Realisierung weiterer Wohnbauflächen herangezogen werden.


3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
• Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Be- bauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 30.10.2024.
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 15.08.2024.
• Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Naturschutz und Artenvielfalt, Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz /Starkregenrisiko), Lärmschutz, Verkehrsplanung, Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen
 

4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
• Abwägungsprotokoll,
• zeichnerischem Teil,
• Textteil,
• örtlichen Bauvorschriften und
• Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Natura-2000 Vorprüfung, Immissionsgutachten, Verkehrsuntersuchung) wird in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 im Internet veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:
• Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.
• Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
• Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: bauamt(@)aidlingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
• Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
• Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Hier finden Sie die Unterlagen

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