Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Ab sofort können Sie bei uns Briefwahlunterlagen online beantragen. Bitte halten Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Beachten Sie bitte, dass die Briefwahlunterlagen an Sie erst verschickt werden können, wenn die Stimmzettel bei uns angeliefert werden. Das wird nach derzeitigem Planungsstand zwischen Ende KW 5 oder in KW 6 der Fall sein. Durch Klicken auf diesen Link können Sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen beantragen.
Information zur Briefwahl – Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub
Zur Erleichterung der Wahlteilnahme ermöglicht das Auswärtige Amt den Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme, die Nutzung des amtlichen Kurierwegs.
Dafür ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9
entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Grundsteuerreform 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerbescheide werden aktuell nach und nach verschickt, sodass diese voraussichtlich in den nächsten Wochen bei Ihnen eintreffen werden. Auf nachfolgendem Link finden Sie zeitnah Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Beantwortung einiger Fragen. Die Gemeinde Aidlingen wird eine Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuer anbieten, bei dieser können allgemeine Fragen gestellt werden. Den Termin und alle Information werden wir ebenfalls zeitnah veröffentlichen.
Wir bitten Sie ausdrücklich Fragen schriftlich per Mail an grundsteuer@aidlingen.de zu senden und von telefonischen Anfragen abzusehen. Weiterhin bitten wir zu beachten, dass die Gemeinde Aidlingen Ihnen lediglich bei Fragen zum Thema Hebesatz zur Verfügung steht, in allen anderen Belangen sind der Gutachterausschuss oder das Finanzamt zuständig.
Informationen zu Fragen zu den Bodenrichtwerten im Zusammenhang mit der Grundsteuer
Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten haben oder der Meinung sein, Ihr Grundstück wurde falsch bewertet, wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss. Hier können Sie eine erste Einschätzung bekommen, ob Ihr Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. gutachterausschuss(@)weil-der-stadt.de