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Veröffentlichung der Aidlinger Wahlergebnisse auf unserer Homepage
Wir haben bei der Landtagswahl eine neue Wahlsoftware im Einsatz. Die Wahlergebnisse werden - wie gewohnt - am Wahlabend auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Zahlen und Grafiken dazu werden direkt aus der Wahlsoftware heraus erzeugt und ins Internet übertragen. Ab der Ergebniserfassung des ersten Wahlbezirkes beginnt die Übertragung der Zahlen und Grafiken, das heißt, zu Beginn des Wahlabends lässt sich zunächst nur ein Trend ablesen. Je mehr der 10 Wahlbezirke (6 Urnenwahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke) ausgezählt sind, desto schärfer wird das Wahlergebnis, bis nach Auszählung des 10. Wahlbezirks dann das vorläufige Aidlinger Wahlergebnis feststeht.
Zutrittsregelungen für die Durchführung von Wahlen unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie
- Für Wählerinnen und Wähler, die coronatypische Symptome aufweisen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer an SARS-CoV2 infizierten Person hatten, ist das Betreten des Wahllokals verboten. Diese Personen können aber bis 14.03.2021, 15:00 Uhr Briefwahl beantragen.
- Grundsätzlich gilt: Der Aufenthalt der Wähler ist auf die erforderliche Mindestdauer zu beschränken. Je kürzer der Aufenthalt, desto geringer die Gefahr einer Ansteckung.
- Wählerinnen und Wähler dürfen das Wahllokal nur mit einer medizinischen Maske („OP-Maske“) oder einer FFP2/KN95/N95-Maske betreten. Ausnahmen sind nur für Kinder bis sechs Jahren, aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingenden Grund zulässig. Sonstige zwingende Gründe sind absolute Ausnahmefälle, wie z.B. die Mund-zu-Mund-Beatmung bei Erster Hilfe.
- Wählerinnen und Wähler, die sich ohne Attest (oder sonstigen zwingenden Grund) weigern, eine – ggf. vom Wahlvorsteher angebotene Maske zu tragen, sind nach der Corona-Verordnung nicht zur Wahl im Wahllokal zugelassen.
- Am Eingang zum Wahllokal muss sich jede Person die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren.
- Es dürfen sich nur so viele Wählerinnen und Wähler im Wahllokal aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.
- Wählerinnen und Wähler haben den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Es werden in den Wahllokalen viren- und keimtötende Spezialkugelschreiber zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Wähler einen eigenen mitgebrachten Stift zur Stimmabgabe benutzen.
Wahllokal in Deufringen am 14.03.2021
Wichtige Info für die Wähler aus Deufringen: Bitte beachten Sie, dass wir das Wahllokal in Deufringen geändert haben. Das Wahllokal für die Landtagswahl am 14.03. finden Sie im Schloss Deufringen, Schloßhof 19, Rittersaal. Sie finden diese Angabe auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Zuordnung der Briefwahlbezirke
Aufgrund des zu erwartenden hohen Briefwahlaufkommens haben wir aus bisher einem Briefwahlbezirk für die Landtagswahl vier Briefwahlbezirke gebildet. Die Zuordnung ist dabei folgendermaßen:
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 001-01 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-01 ausgezählt
Die Auszählung erfolgt im Sitzungssaal des Rathauses
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 001-02 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-02 ausgezählt
Die Auszählung erfolgt in der Sonnenberghalle
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 001-03 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-03 ausgezählt
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 004-06 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-03 ausgezählt
Die Auszählung erfolgt in der Sonnenberghalle
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 002-04 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-04 ausgezählt
Die Briefwähler, die dem Urnenwahlbezirk 003-05 zugehörig sind, werden im Briefwahlbezirk 900-04 ausgezählt
Die Auszählung erfolgt in der Sonnenberghalle
Durch diese Aufteilung ergibt sich eine gewisse Logik, weil die Briefwähler, die im Umfeld der Sonnenbergschule wohnen, gemeinsam mit den Lehenweilern Briefwählern ausgewertet werden und die Briefwähler aus Dachtel und Deufringen ebenfalls in einem gemeinsamen Briefwahlbezirk ausgewertet werden. Am Wahlabend können die Ergebnisse auf unserer Homepage nach den einzelnen Wahlbezirken dargestellt werden.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen für die Landtagswahl am 14. März
Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.