Dienstleistungen: Gemeinde Aidlingen

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.

Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgermäß entfernen lassen.

Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die

  • Entschärfung von Kampfmitteln,
  • Beförderung geborgener Kampfmittel und
  • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdiens.
Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.

Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.

Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

Fristen

keine

Unterlagen

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Kosten

Es entstehen Ihnen Kosten für:

  • Luftbildauswertung,
  • Beratung,
  • Suche und Bergung der Kampfmittel.

Die Höhe der Kosten finden Sie in:

Für Sie kostenfrei sind:

  • Entschärfung von Kampfmitteln
  • Beförderung geborgener Kampfmittel
  • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 48 Wochen.
Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

für das gesamte Land Baden-Württemberg:

das Regierungspräsidium Stuttgart
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Telefon: 0711 904400-00
E-Mail: kmbd@rps.bwl.de

Freigabevermerk

26.01.2024 Regierungspräsidium Stuttgart

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