Berichte & Ergebnisse: Gemeinde Aidlingen

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Berichte und Ergebnisse der Agenda 21

Baugebiet "Staigstraße", öffentliche Auslegung des Entwurfs und Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen, sowie erneute öffentliche Auslegung und Satzungsbeschluss

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 01.02.2018

Bebauungsplanverfahren „Staigstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 15.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich Staigstraße einen Bebauungsplas aufzustellen. Dieser Bereich grenzt an die vorhandene Bebauung Staigstraße 20 an und umfasst auch die Grundstücke Staigstraße 7 bis 11. Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden kann. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Umweltprüfung durchzuführen, den Umweltbericht zu erstellen und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat dieses Verfahren beschlossen.

Folgende Flurstücke sind hiervon umfasst: 876, 877, 888, 889 und eine Teilfläche von 870, Gemarkung Dachtel.

Ziel der Planung ist es im Bereich der Flurstücke 876 und 877 eine Wohnbebauung zu ermöglichen und auf den restlichen Flurstücken die vorhandene Bebauung zu bestätigen und für die Zukunft zu sichern.

In der Sitzung am 15.01.2018 billigte der Gemeinderat den Entwurf des Ingenieurbüros für Vermessungswesen Brandl, Wildberg, vom 15.12.2017, samt Textteil, örtlichen Bauvorschriften vom 28.12.2017 und Begründung vom 22.12.2017 und beschloss den Entwurf öffentlich auszulegen.
Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wurde vom Büro für Landschaftsplanung, Limmeroth, Herrenberg, gefertigt und kann ebenfalls eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seinen Bestandteilen vom 01.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, in und vor dem Zimmer 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungsnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde mit seinen Bestandteilen vom 01.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Von Behörden und Nachbargemeinden gingen insgesamt 8 Anregungen ein.
Von der Öffentlichkeit (Privatpersonen) gingen insgesamt 2 Anregungen ein.
Die Anregungen/Schreiben lagen dem Gemeinderat vor. Zu den einzelnen Anregungen hat die Verwaltung Stellungnahmen formuliert und Abwägungsvorschläge dargelegt.
Der Gemeinderat ist diesen Abwägungsvorschlägen gefolgt.
Da nach der Anhörung einige Punkte im zeichnerischen Teil, im Textteil, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung geändert werden, konnte der Bebauungsplan noch nicht als Satzung beschlossen werden. Die geänderte Fassung muss nochmals öffentlich ausgelegt werden.    
Diese Auslegung findet in der Zeit vom 03.05.2018 -bis 18.05.2018 statt.

Satzungsbeschluss

Am 21.06.2018 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit 04.07.2018 rehtskräftig.

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